Berlin (ots)
Gastronomieunternehmen, die der Mehrwegangebotspflicht unterliegen, sind dafür verantwortlich, immer ausreichend Mehrwegverpackungen vorrätig zu haben. Dies urteilte das Landgericht Berlin nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Franchisenehmer von Back-Factory auf Grundlage der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht, die durch die Verringerung des massenhaften Verbrauchs von Einweggeschirr Klima- und Ressourcenschutz voranbringen soll (Aktenzeichen 91 O 41/24). Testbesucher der DUH hatten in Filialen des Franchisenehmers Getränke nur in Einweg-Bechern erhalten, obwohl dieser angab, mit einem Mehrwegsystem zu arbeiten.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Mehrweggeschirr kann hunderte Male wiederverwendet werden und sollte endlich flächendeckend eingesetzt werden. Die erschreckenden Müllmengen von bundesweit 5,8 Milliarden Einweg-Bechern und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen pro Jahr zeigen: Ein bisschen Mehrweg reicht nicht aus – die gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen immer ausreichend Mehrweg vorrätig haben. Schließlich ist Einweggeschirr auch immer vorrätig. Es ist ein Armutszeugnis, dass die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden kaum Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durchführen. Das muss dringend geändert werden.„
Links:
- Weitere Urteile gegen Lebensmittelhändler und Gastronomieunternehmen zur Mehrwegangebotspflicht: https://ots.de/H3W5uQ
- FAQ zur Mehrwegangebotspflicht: https://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/becher/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, [email protected]
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