• 20. September 2024

Gedenkhygiene: Gedenkstätten dienen nicht dem Gedenken, sondern dem ideologischen Kampf

ByJörg

Sep 3, 2024

Die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde am Nicolaiplatz 28/30 in Brandenburg an der Havel ist angeblich dem Gedenken an diejenigen gewidmet, die im Dritten Reich von Ärzten und anderen wohlmeinenden “Behandlern” umgebracht wurden, in der Regel ohne Vorwarnung und ohne eine Ahnung, was gleich mit ihnen geschehen wird. Damals haben sich Ärzte und andere “Behandler” angemaßt, auf dem Altar der Volksgesundheit und rassischen Reinheit diejenigen opfern zu können, die der Volksgemeinschaft zur Last fallen, wegen geistiger oder körperlicher Behinderung, wegen Krankheit oder sonstigen askribierten Defiziten.

Die Grundlagen dafür, dass die Euthanasie derjenigen, die für die angebliche Gemeinschaft eine Last darstellen, nicht auf breiten Widerstand trifft, wurden auf breiter Front und über eine Verrohung der zwischenmenschlichen Beziehungen gelegt, die bereits in der Schule begonnen hat:

“Der jährliche Aufwand des Staates für einen Geisteskranken beträgt im Durchschnitt 766 RM; ein Tauber oder Blinder kostet 615 RM, ein Krüppel 600 RM. In geschlossenen Anstalten werden auf Staatskosten versorgt: 167 000 Geisteskranke, 8 300 Taube und Blinde, 20 600 Krüppel. Wieviel Mill. RM kosten diese Gebrechlichen jährlich? Wieviel erbgesunde Familien könnten bei 60 RM durchschnittlicher Monatsmiete für diese Summe untergebracht werden?“

Flessau_ Schule der DiktaturDie Schulaufgabe stammt aus einem Schulbuch, das im Dritten Reich zum Einsatz gekommen ist. Kurt-Ingo Flessau hat sie in seinem Buch „Schule der Diktatur“ als Beispiel für die Art und Weise, wie im Dritten Reich versucht wurde, Kinder und Jugendliche in Schulen auf Linie zu trimmen und mit der richtigen Ideologie zu versorgen und dabei moralisch zu verrohen, zusammengetragen [Das Buch von Flessau, das leider nicht mehr gedruckt wird, wie so viele kritische Bücher, ist übrigens sehr lesenswert!].

Ein zentrales Element, wenn es darum geht, zwischenmenschliche Beziehungen zu verrohen, besteht darin, Menschen nicht mehr als Individuen anzusehen, sie quasi zu entmenschlichen und fortan nurmehr in ihrer Rolle als Mitglied einer oftmals zugeschriebenen Gruppe anzusehen, als AfD-Mitglied zum Beispiel. Wenn es darum geht, Menschen zu dehumanisieren, dann geben sich die kollektivistischen Religionen, ob sie nun als Sozialismus, Kommunismus oder Nationalsozialismus daher kommen, nichts. Sie alle entwerten individuelles Leben und weisen Verfügungs- und Zugangsrechte auf Basis von Gruppenmerkmalen zu. Individuen gelten Kollektivisten nichts. Sie haben für sie keine eigene Existenz, existieren nur in ihrer Funktion als Gruppenmitglied, die in minimalistischer und irrealer Weise auf meist nur ein oder zwei Merkmale, auf deren Grundlage die Irrealen glauben, das gesamte “Wesen” des Gruppenmitglieds erschließen zu können, reduziert werden.

Natürlich ist damit eine geistige Störung beschrieben. Kollektivisten sind krank, sind nicht in der Lage, der komplexen Welt menschlicher Beziehungen gerecht zu werden. Sie müssen sich an den wenigen Merkmalen, die ihr Gehirn zu prozessieren imstande ist, festhalten, um den Schein von Ordnung in ihrer Welt zu schaffen.

Natürlich findet diese geistige Störung in der systematischen Anwendung logischer Fehlschlüsse einen Niederschlag, gemeinhin im Fehlschluss der unzulässigen Verallgemeinerung. Aber mit solchen Hinweisen überfordert man Kollektivisten gemeinhin, denn neben einer geistigen Störung zeichnen sie sich zumeist durch eine Arretierung im frühkindlichen Entwicklungsstadium aus, einem Stadium, in dem die eigene konstruierte Welt von jeder aversen Information freigehalten werden muss, damit die PhantasieHupfburg verteidigt werden kann.

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Eines der groteskeren Beispiele für das gerade Beschriebene findet sich derzeit beim RBB unter der Überschrift: “AfD und NS-Gedenkstätte nach Kranzniederlegung im Streit“. Es sei nur am Rande vermerkt, dass der Verdacht, der Texter habe hier eine Genitivverbindung zum Einsatz gebracht, den Verdacht nach sie zieht, er sei der Ansicht, die nämliche Gedenkstätte sei eine Gedenkstätte der Nationalsozialisten, keine Gedenkstätte für die Opfer der Nationalsozialisten. Aber das sind sprachliche Feinheiten, die in der heutigen Welt, in der unter dem Kampfschrei der Diversität alle Unterschiede, auch sprachliche und grammatikalische eingeebnet wurden, keine Bedeutung mehr haben.

Doch zurück zur Stifung Brandenburgische Gedenkstätten und zur Kranzniederlegungsposse:

“Die Leiterin der Gedenkstätte für die Opfer der “Euthanasie”-Morde, Sylvia de Pasquale, hatte bei der Veranstaltung am Sonntag laut der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten eine AfD-Politikerin aufgefordert, ihre Kranzniederlegung zu unterlassen. Die AfD-Stadtverordnete Lisa-Marie Köster ignorierte das und legte ihren Kranz an die vorgesehene Stelle. Daraufhin protestierten andere Teilnehmer und entfernten Medienberichten zufolge den Kranz wieder.

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gab an, die Einladung an die AfD sei “versehentlich” rausgegangen. “Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Fehler in der Einladungspraxis der Gedenkstätte, der derzeit intern aufgearbeitet wird.”

[…]

Zugleich unterstützte Stiftungsdirektor Axel Drecoll die Leiterin der Gedenkstätte. Er bekräftigte die Haltung, dass eine Partei wie die AfD, deren Funktionäre NS-Verbrechen verharmlosen würden, “bei Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen unerwünscht sind”.”

Man kann diese Posse, vielleicht muss man es sogar, in den infantilen Zusammenhang stellen, in den sie gehört und die “Leiterin”, die übrigens in einer Geschwindigkeit Leiterin der Gedenkstätte für die Opfer der “Euthanasie-Morde” wurde, die an gute Verbindungen, auf welcher Ebene auch immer, denken lässt, als kleine Göre charakterisieren, die versucht, anderen den Platz im Schulbus zu verwehren und für den Fall von Zuwiderhandlung damit droht, den großen Bruder auf den Zuwiderhandler anzusetzen.

Indes, wir sind noch ein infantiles Stadium früher, denn der große Bruder muss gar nicht aufgefordert werden, er wird von sich aus tätig und entfernt einen Kranz, einen inkubierten, infizierten Kranz, dessen Blumen sich durch körperliche Nähe zu einem Gruppenmitglied, das sich die Kinder in seiner Individualität ALS MENSCH wahrzunehmen weigern, disqualifiziert haben und deshalb entsorgt werden müssen.

Es hat eine gewisse Ironie, wenn eine Gedenkstätte für Menschen, die von den Häschern eines Regimes entsorgt wurden, gegen das sie sich nicht wehren konnten, nun zu einer Gedenkstätte von Häschern geworden ist, die unschuldige Blumen, zu Kränzen geflochten entsorgen, die sich nicht gegen die Entsorgung wehren können. Erstere, die Euthanasierten des Dritten Reiches, wurden als Volkschädlinge entsorgt, die Blumen des infizierten Kranzes werden etliche Jahrzehnte später als Gedenkschädlinge oder -störenfriede entsorgt. Im ersten Fall geht es um Rassenhygiene – im zweiten Fall um Gendenkhygiene, in keinem Fall geht es um die Sache, jedes Mal geht es darum, dass sich Leute als besonders gute Menschen profilieren und inszenieren wollen. Damals sind sie über die Leichen derjenigen gegangen, die ihnen zum Schutz anvertraut waren, heute säubern sie Gedenkstätten von feindlichen Blumen.

Wenn man auf aberwitziger Talfahrt ist, gibt es in der Regel keine kognitive und moralische Grenze mehr, die nicht unterboten wird. Indes sind wir natürlich im kommunistischem, nicht im nationalsozialistischen Mindset unterwegs. Entsprechend wird mit Selbstkritik auf den Umstand reagiert, dass es in der Geschäftsstelle der Gedenkstätte zumindest einen Mitarbeiter gibt, der sich an die Standards von Anstand erinnert und dem es um die Sache, nicht darum geht, die Gedenkstätte für ideologische Kreuzritter zu monopolisieren, die feindliche Blumenkränze zur Not auffressen, um sie zu beseitigen. Auch das hat historische Vorbilder. Wer sich dafür interessiert, dem sei das Stichwort “Maarat an-Numan” gegeben.

Vermutlich wird derjenige, der für die irrtümliche Einladung Verantwortliche, derjenige, der für die Verbreitung feindlicher Blumenkränze verantwortlich ist, in der benachbarten Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden zur Rechenschaft gezogen … nach historischem Vorbild. Man soll bei Leuten, die die Moral für sich allein reklamieren, nichts ausschließen.

Unser Urteil wird dadurch gestützt, dass sich Stiftungsdirektor Axel Drecoll mit einem klassischen Fehlschluss der unzulässigen Verallgemeinerung in Kombination mit dem der Bejahung des Konsequens, hinter die “Leiterin” stellt und ein Verhalten, das er bei “Funktionären” der AfD geortet haben will, obschon er sicher kein konkretes Beispiel für entsprechende NS-Verbrechen verharmlosende Inhalte angeben kann, rundweg auf eine Stadtverordnete der AfD aus Brandenburg an der Havel überträgt, ohne sie in ihrer Individualität, ja überhaupt als eigenständigen Mensch mit eigenen Interessen und Wünschen und vielleicht sogar einem Vorfahren, der im Dritten Reich euthanasiert wurde, zuzulassen. Eine zutiefst MENSCHENVERACHTENDE HALTUNG für einen Stiftungsdirektor, der angeblich das Gedenken an die Greuel eines Regimes aufrecht erhalten will, das sich besonders durch MENSCHENVERACHTUNG ausgezeichnet hat.

Davon abgesehen muss man die Frage stellen, was diese Leute eigentlich denken, wer sie sind! Drecoll steht einer Stiftung vor, die am Tropf von Steuerzahlern hängt:

“Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird zu gleichen Teilen vom Land Brandenburg und dem Bund im Wege der institutionellen Zuwendung finanziert. Darin sind Mittel für Personal, die allgemeinen Betriebsmittel der Gedenkstätten, Mittel für das inhaltliche Programm und für Baumaßnahmen enthalten. 2023 betrug der institutionell geförderte Haushalt der Stiftung 8.863.900 Euro (einschließlich Gedenkstätte Leistikowstraße, ohne Drittmittel) und lag damit 3,18 Prozent über dem des Vorjahres.”

Es gibt keinerlei Grundlage, auf der diejenigen, die von Steuerzahlern dafür finanziert werden, dass sie Gedenkstätten bemannen und für Besucher offen halten, diejenigen handverlesen können, die diese Gedenkstätten besuchen. Indes, dass diese Leute Gedenkstätten wie die in Brandenburg offenkundig als ihr Privateigentum ansehen, über das sie nach eigenem Gutdünken und nach eigener Neigung zu ideologischer Arschkriecherei verfügen können, das ist offenkundig und verweist darauf, dass es letztlich nicht um die Gedenkstätte geht, nicht um diejenigen, derer angeblich gedacht werden soll, sondern darum, sich ein Auskommen auf Kosten von Steuerzahlern zu sichern und die eigenen ideologischen Macken auszuleben.

All die Macken, die notwendig sind, um sich selbst als jemand zu inszenieren, der dem Pöbel und dem uninformierten Pack da draußen so haushoch überlegen ist, dass er keine Gelegenheit verstreichen lassen kann, zu der er sich nicht als ein kleines nickliges Wesen entpuppt, dessen wichtigstes Ziel darin besteht, die Gedenkstätten, die eigentlich dazu da sein sollten, um diejenigen, die nach wie vor etwas Positives in der Behandlung sehen, die im Dritten Reich Millionen Menschen zuteil wurde, eines Besseren zu belehren, zur eigenen ideologischen Spielwiese unter Ausschluss all derjenigen, die vielleicht tatsächlich etwas aus dem Besuch der Gedenkstätte entnehmen könnten, zu machen. Indes, eine solche Absicht setzt voraus, dass man Besucher als individuelle Wesen mit unterschiedlichen Überzeugungen und Interessen zulässt und sich als fähig erweist, jenseits von Kollektiven zu denken, somit eine Fähigkeit ausweist, die offenkundig bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten kaum vorhanden ist.

Warum diese Kollektivisten der Opfer der nationalsozialistischen Kollektivisten gedenken wollen, ist letztlich eine Frage, die wir nicht beantworten können.


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Author: Michael Klein
Michael Klein

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