• 20. September 2024

Neue Grenzwerte für Cannabis – Haschen bis die Kelle kommt

ByJörg

Sep 2, 2024

Ein Sprecher der Braunschweiger Polizei beantwortet unsere Fragen zum neuen THC-Grenzwert. Tatsächlich, so erklärt er gegenüber Alexander-Wallasch.de, bedeutet eine Gesetzesänderung, dass sich Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Verfahrensprozesse zunächst anpassen müssen.

Was konkret das für Aufgaben sind, erklärt die Polizei auf Anfrage so:

Das umfasst u.a.:

Eine Beschulung aller Kollegen, die in diesem Kontext mit entsprechenden Aufgaben betraut sind.

Eine Anpassung aller Einsatzmittel, die der Feststellung beeinträchtigter Verkehrsteilnehmer dienen,

Eine Anpassung der Eingabeparameter im polizeilichen Vorgangserfassungssystem.

Eine Aktualisierung strafprozessualer Verfahrensweisen.

etc.

Unter Voranstellung dieser Informationen beantwortet die Braunschweiger Polizei unsere Fragen zur Erhöhung des Grenzwertes:

Gilt der neue etwa dreifach höhere Grenzwert für Cannabis ab sofort?

Der neue Grenzwert von 3,5ng/ml Blutserum gilt ab sofort ohne Einschränkung.

Wie wird diese neue Reglung bei der Polizei umgesetzt, welche Herausforderungen gibt es dabei?

Bei festgestellten Verstößen werden entsprechend der aktuellen Rechtslage Verfahren eingeleitet und analog der „alten“ Regelung verfolgt. Einhergehend stellen sich dabei folgende Herausforderungen dar: Tests, die der Polizei Niedersachsen zur Feststellung eines THC-Gehalts zur Verfügung stehen, sind nach der gesetzlich geregelten Erhöhung des Grenzwertes veraltet.

Neue Tests befinden sich aktuell in Erprobung und müssen nach einer bestätigten Eignung neu beschafft werden. Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung müssen Verfahrensweisen bei der Vorgangserstellung und –bearbeitung angepasst werden. Das ist zeitintensiv, da hier landeseinheitliche Parameter festgelegt werden müssen.

Trotz der Teillegalisierung von Cannabis müssen sich Verkehrsteilnehmer ihrer entsprechenden Rechte und Pflichten im Straßenverkehr bewusst sein.

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Wie können Konsumenten wissen, wann welcher Wert erreicht bzw. überschritten ist? Wird es dazu eine Art regelmäßige Prävention oder Unterrichtung durch die Polizei selbst geben?

Aufgrund des nicht linearen Abbaus von THC im Blut, ist es aktuell aus wissenschaftlicher Sicht nicht ermittelbar, wann welcher Konsument nach welchem Konsum welchen THC Wert haben könnte.

Es gibt dazu öffentliche Informationsschreiben von der „Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie“ in dem genau auf diese Thematik eingegangen wird https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/wp-content/uploads/2023/07/DGVP-Bericht_Auswirkungen-Cannabislegalisierung.pdf . Es werden darin Empfehlungen gegeben, wie lange auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichtet werden sollte, wenn man bestimmte Konsummuster hat. Dabei bleibt jedoch immer die persönliche Komponente des Konsumenten unberücksichtigt.

Die Verkehrssicherheitsberater der Inspektionen werden im Rahmen ihrer Verkehrsprävention auf die aktuellen Änderungen eingehen.

Für Sie als Praktiker, wie realitätsnah erscheint der Polizei dieser Grenzwert und wie überprüfbar?

Für uns als Polizei ist es unerheblich, auf welchen Wert wir uns einstellen, wenn die geeigneten Vortestmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Es können allerdings aktuell noch keine Zahlen evaluiert werden, aus denen wir ersehen können, wie „beeinflusst“ ein Verkehrsteilnehmer ist, der 3,5 ng/ml THC aufweist und ob derjenige möglicherweise bereits dermaßen unter dem Einfluss der Substanz steht, dass eine Verkehrsuntüchtigkeit und folglich eine Straftat gemäß § 316 StGB vorliegen könnte.

Gibt es Zahlen, wie oft bisher überprüft wurde und mit welchem Ergebnis/Folgen?

Aufgrund der Aktualität ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, fundierte Zahlen zu erheben.

Was kann die Polizei bisher zu den neuen Cannabis-Gesetzen sagen?

Für diese Frage ist das Innenministerium der geeignete und richtige Ansprechpartner.

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Author:
Alexander Wallasch

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