Berlin (ots)
Noch im Jahr 2024 soll das mittlerweile an mehreren Stellen notdürftig geflickte Rettungsdienstgesetz von Berlin novelliert werden. Eine echte Reform. Doch wenn man sich das Vorhaben genauer anschaut, muss man mit Erfahrung und Realitätssinn zu dem Ergebnis kommen, dass es in den paar verbleibenden Monaten nichts mehr wird, wenn es denn vernünftig werden soll. Die Alternative ist, dass man das durchzieht, doch dann ist diese „Novellierung“ ein Feigenblatt. Ein wirklich unschönes Feigenblatt.
Warum wir genau das so sehen, beschreiben wir ausführlich in einem offenen Brief oder auch in unserem Podcast 11.2 elf zwo.
Nach unserer Lesart sehen wir einen Entwurf voller Misstrauen auf der einen Seite, auf der anderen Seite hofiert man – an nicht nur einigen Stellen – das (sicher wichtige) Ehrenamt und die Hilfsorganisationen in einem überproportionalen Ausmaß.
Wer glaubt, man könne Bedarfsplanung und Qualifikation durch Motivation und Ehrenamt ersetzen, geht im Sinne der Bevölkerungssicherheit einen gefährlichen Weg.
„Es ist nicht zu erkennen, was dieses veränderte Gesetz besser machen oder welche Rahmenbedingungen eine echte Reform auslösen können soll. Ich bin erschrocken darüber, wie wenig konkrete Vorschläge der letzten Jahre Einzug in den Entwurf gefunden haben. Im Gegenteil. Wer hat dieses Papier erstellt und die Senatorin beraten? Diese Hommage an das Ehrenamt und die Hilfsorganisationen kann nicht ernsthaft den professionellen Rettungsdienst einer Stadt mit 3,5 Millionen Menschen begründen“, so Lars Wieg, Vorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Berlin-Brandenburg
„Neben fehlender Einheitsgebühr oder verbindlicher interdisziplinärer Zusammenarbeit fehlen alle jene Aspekte, die einer echten Reform gerecht werden könnten. In dem Gesetzesentwurf lässt sich nichts finden, was wirklich stabilisierend auf den Rettungsdienst wirkt. Mir ist nicht wirklich klar, was man mit der gegenwärtigen Ausrichtung bezweckt. Gehts nur darum, einen Haken dran zu machen?“, sagt Manuel Barth, Vizelandesvorsitzender der DFeuG Berlin-Brandenburg.
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Manuel Barth
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