Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bei Schwarzgeld in der Schweiz
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Experten vermuten, dass deutsche Bürger immer noch Schwarzgeld in Milliardenhöhe in der Schweiz vor dem Fiskus versteckt haben. Eine Selbstanzeige bietet die Möglichkeit, reinen Tisch zu machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, vermutet die Deutsche Steuergewerkschaft, dass in der Schweiz noch immer unversteuertes Schwarzgeld in beträchtlicher Höhe vor dem Zugriff der deutschen Behörden versteckt wird. Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht von mindestens 40 Milliarden Euro. Allerdings habe sich diese Summe in den vergangenen Wochen und Monaten spürbar reduziert.
Dies ist wohl auch eine Folge des Ankaufs von Steuer-CDs und der verstärkten Zusammenarbeit der Staaten untereinander. Auch die Schweizer Banken wollen zunehmend reinen Tisch machen. Darüber hinaus soll ab 2017 der automatische Informationsaustausch starten. Für Steuerhinterzieher dürfte das Risiko entdeckt zu werden, also weiterhin zunehmen. Die Selbstanzeige bietet nach vor die Möglichkeit, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.
Allerdings dürfte die Zeit langsam knapp werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. vor Entdeckung der Tat. Wer kein weiteres Risiko eingehen will, sollte also umgehend handeln. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern sie muss auch vollständig sein und die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell Fehler unterlaufen. Deshalb sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
Zum 1. Januar 2015 wurden die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Komplett straffrei bleibt sie seitdem nur noch, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese müssen dann gemeinsam mit den hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen bezahlt werden. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen allerdings wesentlich höhere Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
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