Elternzeit für Papa
Wie sich der Elterngeldbezug auf die Rente auswirkt
Windeln wechseln, Brei kochen, Bauklötze stapeln: Sich für einen längeren Zeitraum um den Nachwuchs zu kümmern, ist für immer mehr Väter eine Option. Dennoch sind nach wie vor viele Väter unsicher, ob ihnen bei ihrer späteren Rente wegen der Zeiten mit Elterngeldbezug finanzielle Einbußen drohen. Die ERGO Vorsorgeexperten geben deshalb nützliche Tipps rund um die Elternzeit und zeigen jungen Vätern, wie sie Verluste bei der Altersvorsorge vermeiden können.
Wie lange in Elternzeit?
Immer öfter wünschen sich nicht nur Mütter sondern auch Väter nach der Geburt ihres Babys eine Auszeit vom Job, um sich der Kinderbetreuung widmen zu können. Seit 2007 hat jeder Angestellte bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat, einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Elternzeit, also eine unbezahlte Freistellung vom Job. Eine Splittung ist ebenfalls möglich: Bis zu zwölf Monate können Eltern auch in der Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. „Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz“, erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO. Der Antrag auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit vorliegen. Ab dem 1. Juli 2015 wird die Elternzeit übrigens noch arbeitnehmerfreundlicher: Sie kann künftig bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes betragen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sie 13 Wochen vor Beginn anmelden. Insgesamt stehen dann maximal drei Jahre zur Verfügung. Und die Eltern können den Zeitraum nun in drei statt bisher zwei Abschnitte aufteilen.
Wer erhält Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es erleichtert Müttern und Vätern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. „Alle Eltern können Elterngeld beantragen, wenn sie in Elternzeit gehen“, erläutert Tatjana Höchstödter. Diese Einkommensersatzleistung gilt für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Zudem müssen die Eltern mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und dürfen während der Elternzeit nicht voll arbeiten. „Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Voreinkommens – maximal aber 1.800 Euro im Monat. Es muss mindestens zwei Monate bezogen werden, wobei innerhalb von 14 Elterngeldzahlungen maximal 12 Monate je Elternteil möglich sind“, erklärt die ERGO Vorsorgeexpertin. Für Geringverdiener mit weniger als 1.000 Euro beträgt die Erstattung bis zu 100 Prozent des Einkommens. 300 Euro zahlt der Staat mindestens, auch wenn vor Geburt des Kindes keine Erwerbstätigkeit bestand. Beantragen müssen Väter das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Wobei die Zuständigkeit in jedem Bundesland anders geregelt ist. Häufig ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Neben der Original-Geburtsurkunde benötigt das Amt die Einkommensnachweise aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Der Hinweis der ERGO Expertin: „Elterngeld kann grundsätzlich erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden.“ Übrigens: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gilt das neue Elterngeld Plus. Anspruchsberechtigte können dann zum Beispiel den Elterngeldbezug bis zum 28. Lebensmonat ausdehnen (Stichwort „Partnerschaftsbonus“) und parallel dazu eine begrenzte Stundenzahl in Teilzeit arbeiten.
Auswirkungen auf die gesetzliche und private Rentenvorsorge
Das Elterngeld hilft jungen Vätern und Müttern, den Einkommensverlust während der Auszeit aufzufangen. Doch welche Auswirkungen hat die Jobpause auf die spätere Rente? Dazu die ERGO Vorsorgeexpertin: „Die Dauer des Elterngeldbezugs schlägt bei der gesetzlichen Rente als sogenannte „Kindererziehungszeit“ zu Buche. Eine Lücke entsteht dadurch nicht.“ Eine Ausnahme gilt nur, wenn Vater und Mutter gleichzeitig in Elternzeit gehen. Zahlen beide in die gesetzliche Rentenversicherung ein, müssen sie dem Träger mitteilen, wem die Erziehungszeiten gutgeschrieben werden sollen. Dazu haben sie zwei Monate ab Erhalt des Elterngeldes Zeit. Für Väter mit Riester-Vertrag gilt: Erziehende erhalten während der Elternzeit auch weiterhin die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente. Ab Geburt gibt es für den Nachwuchs sogar 300 Euro Kinderzulage zusätzlich. Voraussetzung für die volle Förderung ist lediglich die Einzahlung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag.
Betriebliche Altersversorgung trotz Babypause?
Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis. Was bedeutet das für einen abgeschlossenen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)? „Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt, also Gehalt, gezahlt wird. Während der Elternzeit ist das nicht der Fall“, erläutert Herbert Nowak, Experte für betriebliche Altersversorgung bei ERGO. Seit 2005 haben Beschäftigte aber das Recht, während der Elternzeit eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. „Viele Versicherer bieten ihren Kunden die Möglichkeit, während der Elternzeit reduzierte Beiträge zu zahlen. Nach deren Ende können Eltern dann die vorherige Beitragszahlung in der Regel zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen“, so der ERGO Vorsorgeexperte. Bei der neuen ERGO Betriebs-Rente Garantie beispielsweise bleibt trotz Beitragspause der wichtige Risikoschutz erhalten.
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Kurzfassung:
Väter in Elternzeit
Hinweise für junge Väter zur Elternzeit und zur Altersversorgung von den ERGO Vorsorgeexperten
-*Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis
Jeder Angestellte mit einem Kind unter drei Jahren hat Anspruch auf Elternzeit.
Zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr dürfen Eltern zudem bis zu zwölf Monate unbezahlt vom Job freigestellt werden – ab dem 1. Juli 2015 sogar 24 Monate.
Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, genießt der Arbeitnehmer währenddessen Kündigungsschutz.
Der Beschäftigte muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen.
-*Auswirkungen der Elternzeit auf die Rente
Bei der gesetzlichen Rente entsteht keine Lücke durch die „Kindererziehungszeit“.
Zahlen beide Elternteile in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wird sie jedoch nur einem Elternteil gutgeschrieben.
Väter mit Riester-Vertrag erhalten während der Elternzeit auch weiterhin die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente, sofern sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt haben.
– *Auswirkungen der Elternzeit auf die betriebliche Altersversorgung.
Während der Elternzeit wird kein Gehalt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
Beschäftigte können währenddessen aber eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente leisten und nach dem Ende der Elternzeit die vorherige Beitragszahlung in der Regel zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen.
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