Wer ein fingiertes Attest einreicht, um sich freie Tage zu erschleichen, riskiert die fristlose Kündigung
Wenn die ersten Sonnenstrahlen Schnee und Eis schmelzen lassen und die Temperaturen langsam wieder steigen, ist für viele die perfekte Zeit für einen Städtetrip oder einen Kurzurlaub gekommen. Doch manchmal muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag wegen Termindruck, dünner Personaldecke oder voller Auftragsbücher ablehnen. Vor einem Problem steht die Firma, wenn der Mitarbeiter dann plötzlich einen Krankenschein einreicht. „Der Verdacht, dass der Beschäftigte sein Leiden nur vortäuscht, drängt sich bei solchen Zufällen auf“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer einer bundesweit tätigen Detektei. Und erklärt, was Arbeitgeber tun können, um Blaumachern ihren Betrug auch nachzuweisen.
Kaum eine Nation reist so viel und gern wie die Deutschen: Ob Wandern in der Toskana, Einkaufen in Amsterdam oder Sonnenbaden auf Fuerteventura – Hauptsache, dem Alltag entfliehen und die Seele ein paar Tage baumeln lassen. Nur was, wenn der Arbeitgeber den Traumurlaub platzen lässt? „Manchmal müssen Chefs ihren Mitarbeitern leider einen Strich durch die Ferienpläne machen und Urlaubsanträge ablehnen“, sagt Marcus Lentz. „Manche Beschäftigte sehen dann in einer fingierten Krankschreibung einen einfachen Weg, sich trotz des Neins vom Arbeitgeber ein paar Tage Sonderurlaub zu gönnen.“ Tatsächlich hat das Blaumachen hierzulande Hochkonjunktur: Laut einer Umfrage hatten allein in diesem Winter mehr als zwei Millionen Beschäftigte fest vor, eine Krankheit zu simulieren, um einige Tage nicht zur Arbeit gehen zu müssen – dies entspricht einem volkswirtschaftlichem Schaden von insgesamt 1,4 Milliarden Euro. „Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt, sondern aus juristischer Sicht ein Betrugstatbestand“, betont der Geschäftsführer der Detektei Lentz. „Der Mitarbeiter täuscht Arbeitsunfähigkeit vor. Er ergaunert sich damit nicht nur Freizeit, sondern auch Gehalt für die betreffenden Tage, weil er im Krankheitsfall ja Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.“
Eine „Krankheit“, die ansteckt
Der Arbeitgeber steckt damit in einer heiklen Situation: Er braucht den Mitarbeiter aus triftigem betrieblichem Grund – andernfalls hätte er den Urlaubsantrag nämlich nicht ablehnen dürfen. „Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer zwar frei wählen, wann sie Ferien machen wollen. Doch das bedeutet nicht, dass jeder seinen Wunschurlaub durchsetzen kann“, sagt Marcus Lentz. Möglich ist zum Beispiel, dass ein erhöhtes Arbeitsaufkommen oder eine zu dünne Personaldecke dagegen sprechen, oder dass die Ferienpläne mehrerer Kollegen miteinander kollidieren. Wer sich in einer solchen Situation krankschreiben lässt, nur um ein paar erholsame Tage am Strand zu verbringen, schädigt also nicht nur den Arbeitgeber. Die Blaumacherei geht letztlich zu Lasten aller ehrlichen Mitarbeiter. „Die Erfahrung zeigt, dass die Krankheitsrate in vielen Unternehmen gerade während der beliebten Ferienzeiten steigt“, sagt der Profi-Ermittler. „Damit fingierte Krankheiten auf die Dauer nicht zur Epidemie werden, empfiehlt es sich, solche Betrugsversuche nicht einfach hinzunehmen.“
Überführte Betrüger müssen die Kosten des Detektiveinsatzes bezahlen
Ärztliche Atteste haben allerdings einen hohen Beweiswert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem gelben Schein zunächst einmal Glauben schenken muss. „Auch, wenn der Chef allen Grund hat, an den Angaben des angeblichen Kranken zu zweifeln: Er muss wasserdicht nachweisen können, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vorgetäuscht hat“, weiß Marcus Lentz. Auf eigene Faust ermittelnde Chefs machen sich aber selbst rechtlich angreifbar. Allein der Versuch birgt enorme Risiken für den Arbeitgeber, weshalb Marcus Lentz davon nur abraten kann. Viele Firmen setzen daher früher oder später auf die Unterstützung seriöser Wirtschaftsdetekteien. Die Vorteile liegen auf der Hand, erklärt der Chef der Detektei Lentz: „Ein professioneller Ermittler kennt die Tricks der Blaumacher und weiß, wo er zu ihrer Überführung ansetzen muss – und wo die rechtlichen Grenzen sind.“ Werden die Ermittler fündig, hat der Blaumacher das Nachsehen: „Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung“, weiß Lentz. Er erlebt immer wieder, dass die Richter dem überführten Betrüger dann sogar die Kosten für den Detektiveinsatz auferlegen.
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