Anforderungen an den Verkauf von Chemikalien Strafen vermeiden
(NL/3085665944) Chemische Produkte sind nicht nur Farben und Lacke, Desinfektionsmittel, Klebstoffe, Lösemittel und andere Gefahrstoffe, auch Gebrauchsgegenstände können chemikalienrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Jeder Inverkehrbringer in der Lieferkette, vom Hersteller bis zum Einzelhändler, ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Es finden verstärkt Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden statt. Der Datenaustausch zwischen den Behörden, auch grenzübergreifend, wird immer effektiver. Beanstandete Produkte müssen vom Markt genommen werden.
Bei Schadensfällen sind Regressforderungen möglich. Verstöße gegen die Anforderungen an das Inverkehrbringen können eine Ordnungswidrigkeit oder sogar einen Straftatbestand darstellen.
Das Kooperationsseminar des Hauses der Technik und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven unter der Leitung von Dr. Boris Klein, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, am 10. März 2015, richtet sich an Unternehmer, Hersteller chemischer Produkte, Groß- und Einzelhändler, Filialleiter, Importeure, Qualitätsbeauftragte und Gefahrstoffbeauftragte.
Der Umgang mit nationalem und europäischem Recht zum Inverkehrbringen chemischer Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) wird vermittelt.
Auf folgende Rechtsvorschriften wird eingegangen: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Zubereitungs-Richtlinie, Chemikalienverbotsverordnung sowie die europäischen Verordnungen GHS/CLP, REACH und die neue EU-Biozidverordnung.
Ein Überblick über die Anforderungen beim Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln, Elektrogeräten, Bedarfsgegenständen sowie ozonschichtzerstörenden und klimarelevanten Stoffen rundet das Thema ab.
Die Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie die Abgabebeschränkungen werden vermittelt. Manche Produkte dürfen nicht verkauft werden, andere nur unter Einschränkungen. Die Abgabe bestimmter Gefahrstoffe darf nur durch Personen erfolgen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und es sind Informations- und Aufzeichnungspflichten zu beachten. Einige Produkte müssen unter Verschluss aufbewahrt werden und eine Abgabe in Selbstbedienung oder über das Internet ist nicht zulässig. In einigen Fällen ist für das Inverkehrbringen sogar eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Die Fallstricke des Alltags werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele aufgezeigt. Die Teilnehmer vertiefen das Erlernte durch Übungen. Es wird gezeigt, was bei der Werbung zu beachten ist, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und wo man sich in Zweifelsfällen informieren kann.
Mehr Informationen zum Seminar, die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Veranstaltungen findet man unter www.hdt-nord.de
Das Haus der Technik ist ein modernes Weiterbildungsinstitut. Es wurde 1927 als Verein gegründet und ist seit 1946 Außeninstitut der RWTH Aachen und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es ist wirtschaftlich unabhängig und gilt heute als das älteste technisch orientierte Weiterbildungsinstitut Deutschlands.
1.500 Veranstaltungen pro Jahr befassen sich mit Themen aus den Bereichen: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Automobiltechnik, Chemie, Bauwesen, Umweltschutz, Management, Recht und Medizin.
Rund 16.000 Fach- und Führungskräfte bilden sich jährlich im Haus der Technik weiter. Die meisten in Essen, einige aber auch in den Zweigstellen des HDT in Berlin oder München oder überall dort auf der Welt, wo das HDT Seminare und Tagungen durchführt.
Aus rund 10.000 bewährten Referenten können die Fachbereichsleiter die jeweils Besten für ihre Veranstaltungen aussuchen. Die Themen werden aktuell, wissenschaftlich fundiert und praxisnah dargebracht. Diesem hohen Qualitätsstandard müssen sich alle verschreiben, die für das HDT arbeiten wollen. Von Anfang an war Qualität oberstes Gebot. Deshalb ist das HDT auch Gründungsmitglied des Wuppertaler Kreises, der für Qualität in der Weiterbildung steht.
In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden.
Dem Verein gehören ca. 1.000 Firmen- und Personenmitglieder an.
Kontakt
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
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www.hdt-essen.de