Steuerhinterziehung: Luxemburger Commerzbank-Tochter im Visier der Fahnder – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Luxemburger Commerzbank-Tochter steht im Verdacht, systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Deutsche Steuerfahnder sind ihr auf der Spur.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die deutsche Steuerfahndung holt zum großen Schlag gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher aus. Im Mittelpunkt einer groß angelegten Razzia am 24. Februar, an der nach Medienberichten mehr als 150 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Kriminalbeamte beteiligt waren, stand die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt a.M.. Denn die Luxemburger Tochter der Bank steht im Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Doch nicht nur sie, sondern auch andere Luxemburger Finanzdienstleister und Rechtsanwälte werden verdächtigt. Auch hier kam es zu Durchsuchungen. Insgesamt sollen mehrere hundert Privatpersonen ins Visier der Steuerfahnder geraten sein
Ein Datensatz, den das Land NRW gekauft hatte, brachte die Steuerfahndung auf die Spur. Die Razzia wurde über Monate detailliert vorbereitet. Das Großherzogtum Luxemburg hatte ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Behörden zuvor abgelehnt.
Die Verdächtigen sollen deutschen Kunden geholfen haben, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu verbergen. Dazu wurde es offenbar in Briefkastenfirmen in Panama und anderen Staaten geparkt. Insgesamt soll es um bis zu eine Milliarde Euro gehen.
Medien berichten zudem, dass diese Razzia nur der Anfang gewesen sein soll. Ähnliche Fälle soll es auch bei Töchtern anderer deutscher Geldinstitute geben. Für die Betroffenen, die ihr unversteuertes Geld vor dem deutschen Fiskus verbergen wollten, wird die Luft dünn. Sie müssen damit rechnen, dass der Steuerbetrug auffliegt und ihnen drastische Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen. Um dies zu vermeiden, können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Diese können im ersten Schritt prüfen, ob noch eine Selbstanzeige möglich ist. Die entscheidende Frage ist dabei, ob die Steuerhinterziehung schon als entdeckt anzusehen ist. Ist dies nicht der Fall kann noch eine Selbstanzeige gestellt und damit eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung umgangen werden.
Ist die Tat entdeckt, gilt es eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten, um ein mildes Strafmaß zu erreichen. Denn den Betroffenen könnten hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen.
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