OVB Themendienst Investment & Vorsorge
Riester-Rente: Als Fondssparplan besonders attraktiv
-Beliebteste Form der privaten Altersvorsorge
-Hohe staatliche Förderung durch Grund- und Kinderzulage
-Mit Fonds Chancen auf langfristig überdurchschnittliche Erträge
Köln, 26. Februar 2015 – Die Riester-Rente ist zweifellos ein Millionending. Gleich in mehrfacher Hinsicht. So haben gut 16 Millionen Menschen in unserem Land bislang eine Riester-Rente abgeschlossen. In der Hauptsache bei Versicherungsunternehmen, aber auch bei Fondsgesellschaften, Bausparkassen sowie Banken und Sparkassen. Zugleich haben mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland noch keinen Riester-Vertrag, obwohl sie Anspruch auf staatliche Förderung haben. Mit fatalen Folgen. Denn „die meisten, die jetzt auf private Altersvorsorge verzichten, werden später im Ruhestand finanzielle Probleme haben, weil die gesetzliche Rente erhebliche Versorgungslücken hinterlässt. Überdies verzichtet man auf viel Geld vom Staat, wenn man keine Riester-Rente abschließt“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Hohe staatliche Förderung verringert eigenen finanziellen Aufwand
Kein Instrument der eigenen Altersvorsorge wird vom Staat so stark gefördert wie die Riester-Rente. „Üblicherweise erhalten Riester-Sparer direkte Zulagen. Unter besonderen Voraussetzungen sind stattdessen auch Steuerersparnisse denkbar, die alles in allem höher ausfallen können als jene Zulagen“, erläutert OVB Experte Gruhn. Bei der direkten staatlichen Riester-Förderung wird unterschieden zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage. Beide sind in ihrer Höhe seit dem Jahr 2008 unverändert. Die Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro pro Person, die Kinderzulage 185 Euro im Jahr. Mit 300 Euro ist die Kinderzulage deutlich höher für jeden Sprössling, der nach Silvester 2007 geboren wurde bzw. wird. Überdies erhalten seit dem Jahr 2008 Berufseinsteiger, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig 200 Euro als Förderbonus.
Oft profitieren Riester-Kunden mit vergleichsweise hohen Einkommen und deshalb hoher steuerlicher Belastung von Steuerersparnissen mehr als von dem staatlichen Zulagen. Hintergrund: Mit dem Segen des Finanzamts dürfen im Kalenderjahr bis 2.100 Euro Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben Steuern sparend geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck muss bei der Steuererklärung das Formular „Anlage AV“ ausgefüllt werden. „Ein versierter Steuerberater kann im Handumdrehen berechnen, was lukrativer ist: die Zulage oder der Sonderausgabenabzug der Vorsorgebeiträge“, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG.
Riester-Fondssparpläne: Attraktive Renditechancen und große Flexibilität
Seit ein paar Jahren kennen die weltweiten Aktienmärkte nur eine Richtung: aufwärts. Davon profitieren insbesondere all jene Vorsorge-Sparer, die sich für einen Riester-Fondssparplan entschieden haben und dabei vorzugsweise auf Aktienfonds setzen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bevorzugen mittlerweile weit mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland fürs Riestern solche Fondssparpläne. „Zurecht, da auch diese Variante der Riester-Versorge vielfältige Vorteile bietet“, ist Philipp Gruhn überzeugt.
Als Beispiele nennt der OVB Stratege die weitreichende Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit sowie die transparente Kosten- und Gebührenstruktur. Weiterer Pluspunkt: Vorsorge-Sparer aus der Generation 50+ können ihre regelmäßigen Sparraten angesichts des in diesem Alter alsbald bevorstehenden Rentenbeginns problemlos erhöhen. „Das ist nicht nur einfach möglich, sondern auch sinnvoll“, betont Philipp Gruhn. Er hält es für empfehlenswert, dass vor allem ältere Sparer mehrgleisig fahren. Indem sie nämlich den staatlich geförderten Riester-Vertrag mit zusätzlichen Sparraten aufstocken, auch wenn es dafür keine finanzielle Hilfe gibt. Umso größer ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass auch ältere Vorsorgesparer die Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente weitest gehend schließen können. Zumal sich der Zinseszins-Effekt bei Riester-Verträgen, ob nun gefördert oder nicht, dynamisch entfalten kann, weil keine Abgeltungssteuer fällig wird.
Auch bei Riester-Fondssparplänen besteht größtmögliche Anlage- und Versorgesicherheit. So muss jedes Riester-Produkt staatlich zertifiziert sein, bevor es verkauft werden darf. „Mit die wichtigste Voraussetzung für diese Zertifizierung ist die sogenannte Beitrags- und Zulagengarantie“, erklärt Philipp Gruhn. Dies bedeutet: Der Gesetzgeber verlangt, dass das Riester-Vermögen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge und erhaltenen staatlichen Zulagen erreicht. Somit sind Vermögenseinbußen selbst beim Riester-Sparen hauptsächlich mit Aktienfonds nicht möglich.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter http://www.ovb.de/themendienst/riesterrente
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Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.200 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit rund 3,2 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.371 Finanzberatern knapp 629.000 Kunden (Stand: 30. September 2014). Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 61,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 6,5 Mio. Euro.
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