Wirecard-Skandal – Auf Aktionäre können Rückforderungen zukommen
Das Landgericht München hat die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des Wirecard-Konzerns für ungültig erklärt. Auf die Wirecard-Aktionäre könnten jetzt Rückforderungen des Insolvenzverwalters zukommen.
Rund 1,9 Milliarden Euro sind im Wirecard-Skandal spurlos verschwunden oder hat es nie gegeben. Mit Scheinbuchungen hat der einstige DAX-Konzern seine Bilanzen aufgebläht. In den Jahren 2017 und 2018 hat Wirecard den Bilanzen zu Folge Gewinne in Höhe von rund 600 Millionen Euro erzielt und entsprechend Dividenden im zweistelligen Millionenbereich an die Aktionäre ausgeschüttet.
Der Insolvenzverwalter könnte diese Dividendenzahlungen nun von den Aktionären zurückfordern, wenn ein Urteil des Landgerichts München rechtskräftig wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Das LG München hat am 5. Mai 2022 entschieden, dass die Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig sind und einer Klage des Insolvenzverwalters stattgegeben.
Damit sind auch die Dividendenbeschlüsse für diese Jahre nichtig. Das eröffnet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die ausgeschütteten Dividenden für die beiden Jahre von den Aktionären zurückzufordern.
Ob die Aktionäre die Dividenden dann zurückzahlen müssten, ist fraglich. Aktionäre müssen zwar Leistungen, die sie zu Unrecht empfangen haben, zurückgewähren. Dies ist gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz aber nur dann der Fall, wenn die Aktionäre wussten oder ohne Fahrlässigkeit hätten wissen müssen, dass sie zum Bezug der Dividenden nicht berechtigt waren.
Im Fall der Wirecard AG kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die Aktionäre wussten, dass sie keinen Anspruch auf die Dividenden haben. Zumal auch die Wirtschaftsprüfer ihr Testat für die Jahresabschlüsse erteilt hatten. Sollte es zu Rückforderungen des Insolvenzverwalters kommen, haben die Aktionäre gute Chancen, sich dagegen zu wehren.
Da das LG München bestätigt hat, dass die Bilanzen nichtig sind, steigert dies auch die Chancen der Aktionäre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Wirtschaftsprüfer hatten für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Wirecard-Aktionäre und Anleger können ihre Schadenersatzansprüche individuell geltend machen oder sich einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anschließen, das voraussichtlich im Sommer eröffnet wird.
Im Aktienrecht und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können Wirecard-Anleger zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.
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