CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Gesellschaften der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sind zahlungsunfähig. Die vorläufigen Insolvenzverfahren wurden am Amtsgericht Würzburg am 17. Februar 2015 eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Deltoton GmbH (ehemals Frankonia AG) wegen des Verdachts auf Anlagebetrug kommt die Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 nicht mehr wirklich überraschend. Denn die Capital Sachwert Alliance (CSA) gehörte zu den Tochtergesellschaften der Frankonia-Gruppe.
Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 sollen schon seit geraumer Zeit keine Auszahlungen mehr erhalten haben. Die Deltoton GmbH ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Anfragen können nur noch per Mail oder postalisch gestellt werden. Doch auch das offenbar ergebnislos. Nun sind die schlimmsten Befürchtungen der Anleger eingetreten. Die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co.KG und die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co.KG sind insolvent. Die Anleger müssen nun den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Für die Anleger, die ihre Einlage über Ratenzahlungen finanzieren, könnte es noch schlimmer kommen. Sie müssen möglicherweise noch weiter ihre Raten einzahlen ohne die Hoffnung auf Auszahlungen zu haben.
Gegen Verantwortliche der Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg u.a. wegen Betrugsverdachts. Bei einer Razzia Ende 2014 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und fünf Personen verhaftet. Ihnen wird zur Last gelegt, Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet zu haben. Rund 30.000 Anleger sollen betroffen sein, der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Auch über die Deltoton GmbH wurde Anfang Februar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen und ggfs. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Diese Ansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder sog. Haustürgeschäfte entstanden sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken der Anlageprodukte informiert werden müssen. Bei einem erfolgreichen Ausstieg aus den CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 müssten zumindest keine Ratenzahlungen mehr geleistet werden.
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