IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“: Anleger bleiben im Unklaren
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html Das Londoner Bürohaus „The Gherkin“ aus dem Fonds IVG EuroSelect 14 soll laut Medienberichten verkauft worden sein. Die Anleger wissen jedoch immer noch nicht, ob für sie etwas abfällt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 investierte in die Londoner Büroimmobilie „The Gherkin“. Nachdem der Fonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, folgten zunächst die Zwangsverwaltung und schließlich der Verkauf der imposanten Büroimmobilie. Der Verkauf soll nach Medienberichten umgerechnet rund 925 Millionen Euro in die Kassen gespült haben. Doch trotz des unerwartet hohen Erlöses wissen die Anleger nach wie vor nicht, ob ein Teil davon auch bei ihnen ankommt oder ob sie weiter den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.
Rund 9000 Anleger hatten sich an dem IVG EuroSelect 14 beteiligt. Trotz einer guten Vermietungssituation geriet der Fonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ursächlich war vor allem ein Darlehen in Schweizer Franken. Als dieser im Vergleich zum britischen Pfund zum Höhenflug ansetzte, führte dies zu einer fortwährenden Verletzung der Beleihungsgrenze. Die Anleger erhielten keine Ausschüttungen mehr. Ob sie nun am Verkaufserlös partizipieren können, ist nach wie vor offen. Doch selbst wenn, müssen die Anleger weiter mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen auch die Wechselkursverluste, die sich durch Fremdwährungsdarlehen ergeben können. Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust droht, wurden sie erfahrungsgemäß häufig nicht über die Risiken aufgeklärt.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft sind.
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