• 27. September 2025

Zwölfjähriges Mädchen missbraucht: Gericht spricht Täter frei

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Sep. 26, 2025
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Ich habe im Journalismus noch gelernt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Intime Kontakte mit einem Kind unter 14 sind strafbar – immer. Weil es echte „Einvernehmlichkeit“ in diesem Alter schlicht nicht geben kann. Weil Schutzalter nicht verhandelbar sind. Und weil das Wort „freiwillig“ in diesem Zusammenhang nichts zu suchen hat. Deshalb ist jede sexuelle Handlung mit einem Kind juristisch Kindsmissbrauch. Ein Kind kann nicht zustimmen.

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Kein „Vielleicht“, kein „Aber“, kein „Sie wollte doch“. Gott sei Dank.

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Und dann lese ich das Urteil aus Wien.

SEDO

Zehn junge Männer, Syrer, Nordmazedonier, Türken und Bulgaren, 16 bis 21 Jahre. Eine Zwölfjährige, laut Ermittlern über Monate hinweg missbraucht – teils in Wohnungen, teils in Parkhäusern, sogar in einem Hotelzimmer. Eine ganze Nacht lang sollen sie sich da an ihr zu schaffen gemacht haben. Sogar ein heimlich gedrehtes Video wurden gefunden, in dem das Mädchen klar sagt: „Hört auf!“

Doch das Gericht spricht alle frei.

Die Begründung: Das Kind sei freiwillig zu den Treffen gekommen. Habe nie von aktiver Gewalt gesprochen. Sei nie eingeschüchtert worden. Und das, obwohl sie laut Protokoll sagte: „Wenn ich Nein sagte, baten oder umarmten sie mich, bis ich Ja sagte.“

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen:

Dieses „Ja“ – ein „Ja“ nach sozialem Druck, nach psychischer Überwältigung – wird nun als Entlastung gewertet. Als Beleg für Freiwilligkeit. Ein Ja einer Zwölfjährigen. Eines Kindes.

Und es ist die Rede von einem Nein, das nicht laut genug war. Bei einem Kind. So beginnt eine Verschiebung, die nicht nur unfassbar, sondern auch brandgefährlich ist. Denn sie verschiebt die Verantwortung von den Tätern – zum Kind. Sie stellt nicht mehr die Frage: Was haben die Täter getan? Sondern: Hat das Kind laut genug protestiert?

Man stelle sich vor, was das bedeutet – auch für künftige Fälle. Ein Kind, das überfordert ist. Das schweigt. Oder verwirrt zustimmt.

Soll das künftig als Beleg gelten, dass nichts passiert ist?

Als Alibi für den Täter?

Als Freifahrtschein für jede Manipulation, solange sie ohne blaue Flecken bleibt? Willkommen im neuen Schutzsystem. Für die Falschen.

Die Angeklagten lachten

Berichten zufolge zeigten sich die zehn jungen Männer aus Syrien, Nordmazedonien, der Türkei und Bulgarien im Gerichtssaal überheblich. Beleidigten Fotografen als „Arschlöcher“. Zeigten keine Reue. Und auch kein Unrechtsbewusstsein.

Weil junge Männer mit genau diesem Hintergrund bei Sexualdelikten oft auf besondere Nachsicht hoffen dürfen – aus falsch verstandener Rücksicht, aus politischer Scheu, oder aus Angst vor der falschen Debatte. Die große Gefahr: Dass bei vielen am Ende hängen bleibt, sie hätten tatsächlich so etwas wie einen Freibrief auf sexuelle Gewalt.

„Wenn sie zu den Treffen ging, heißt das doch nicht, dass sie sich von einer Vielzahl von Typen vergewaltigen lassen wollte“, sagte der Anwalt des Mädchens, Sascha Flatz, der „Bild“-Zeitung: „Sie ist aus Angst und Naivität da hingegangen. Kein Kind mit 12 Jahren hat freiwillig Sex in einem Zimmer, wo zahlreiche Leute zusehen. Das sagt der gesunde Menschenverstand.“ Das Fazit des Anwalts: Das Urteil sei „entwürdigend“.

Und das ist noch milde formuliert. Denn es sagt implizit: Wer jung ist, wer manipuliert, wer psychologischen Druck ausübt – aber auf offene Gewalt verzichtet – und vor allem, wer den passenden Hintergrund hat, der kann auf milde Behandlung hoffen. Auch bei dem, was man bisher noch Kinderschändung nannte. Und verurteilte.

Was, wenn das Schule macht?
Was, wenn sich andere daran orientieren?
Was, wenn sich herumspricht, dass „kein aktives Nein“ reicht – um durchzukommen? Auch bei Kindern?

Dieses Urteil höhlt den Schutz von Kindern aus – nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Kälte. Aus Paragrafengläubigkeit. Aus Ignoranz gegenüber psychischer Gewalt. Und aus einer falsch verstandenen Toleranz gegenüber Zuwanderern – vielleicht auch aus Angst, als „rassistisch“ zu gelten.

Ich bin kein Jurist. Vielleicht war das Urteil formal korrekt. Vielleicht passt es in ein System, das nur zählt, was äußerlich weh tut – nicht, was innerlich zerstört. Aber wenn das Recht beginnt, das Falsche zu erklären – und dabei vergisst, was richtig ist – dann wird aus formalem Recht faktisches Unrecht.

Denn ein System, das sich schützend vor Täter stellt, weil das Opfer nicht laut genug geschrien hat, ist kein Rechtsstaat mehr. Es ist ein Verwaltungsapparat mit Robe. Und wer dabei still bleibt, macht sich mitschuldig.

Nicht juristisch. Aber moralisch. Und genau das zählt.

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Bild: Shutterstock

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