Berlin (ots)
Die in der Sozialwahl gewählten 420 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) unterstützen ausdrücklich die im Koalitionsvertrag von Union und SPD formulierten Ziele, die Soziale Selbstverwaltung zu stärken, die Sozialwahl zu modernisieren und um Online-Wahlen zu ergänzen. Gleichzeitig appellieren sie an den Gesetzgeber, die Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern.
Soziale Selbstverwaltung als Teil der Demokratie
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß hatte bereits in seinem Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 ein Bündel von Maßnahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung und der Sozialwahlen vorgeschlagen, darunter auch, die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger im Grundgesetz zu verankern. „Die soziale Selbstverwaltung und die Sozialwahlen sind Ausdruck unseres Demokratiegedankens: Einfluss nehmen, Mitreden und Mitgestalten. Diese Rechte müssen wir stärken. Sie dürfen nicht durch staatliche Eingriffe geschwächt werden“, so Weiß.
„Viele Entscheidungen, die die Sozialversicherung und damit das tägliche Leben betreffen, werden in Deutschland nicht von staatlichen Behörden und Ministerien getroffen. Zwar setzt der Staat den gesetzlichen Rahmen, doch gestalten engagierte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber die Sozialversicherung ehrenamtlich mit – als Teil der Sozialen Selbstverwaltung“, so Weiß.
„Wir verstehen uns als elementaren Teil der Demokratie“, sagt Heribert Jöris, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bund, Arbeitgebervertreter. „Die Soziale Selbstverwaltung vertritt die Interessen der Beitragszahlenden, der Rentnerinnen und Rentner gegenüber politischen Entscheidungen. Mit einer verfassungsrechtlichen Verankerung würden wir den Grundstein legen für die Absicherung der Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung und eine noch stärkere Wahrnehmung in Politik und Gesellschaft.“
Der ehrenamtliche Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Versichertenvertreter Uwe Klemens betont: „Wir brauchen eine leistungsstarke und moderne Soziale Selbstverwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert. Dazu gehört, bei der Sozialwahl nicht nur per Briefwahl, sondern auch digital abstimmen zu können. Dass eine Online-Wahl reibungslos funktioniert, haben die Ersatzkassen in einem Modellprojekt bei der Sozialwahl 2023 erfolgreich unter Beweis gestellt. Jetzt müssen zügig die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auch bei der nächsten Sozialwahl 2029 die Online-Stimmabgabe regulär zu ermöglichen.“
Informationsinitiative zur Sozialen Selbstverwaltung
Um die Soziale Selbstverwaltung und das dahinterstehende ehrenamtliche Engagement bekannter zu machen, setzen die Ersatzkassen und die DRV Bund ihre Informationsinitiative im neuen Look und mit neuen Kommunikationsangeboten fort. Unter dem Motto „Mitreden! Bei Rente und Gesundheit“ ist die Kampagne auf der Website www.sozialwahl.de und auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram und LinkedIn ab sofort aktiv.
Veranstaltungshinweis
Anlässlich des Tags der Selbstverwaltung findet am 22. Mai 2025 die Tagung „Demokratie stärken – Die Zukunft der Selbstverwaltung gemeinsam gestalten“ statt. Veranstalter sind die Gewerkschaft ver.di und die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Diskutiert werden aktuelle Herausforderungen und Chancen der Selbstverwaltung. Eine Teilnahme ist online möglich. Das Programm ist einsehbar unter: Tag der Selbstverwaltung am 22.05.2025 (hybrid) | Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
Pressekontakt:
Una Großmann
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation Ruhrstraße 2
10709 Berlin
E-Mail: [email protected]
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Mitreden!, übermittelt durch news aktuell
Zur Quelle wechseln
Author: