• 15. Januar 2025

Zum dritten Mal: Syrer greift deutsche Institutionen an und wird freigelassen

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Jan. 15, 2025
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Dreimal innerhalb von vier Tagen attackierte der syrische Israel-Hasser Sakr B. deutsche Behörden. Dreimal wurde er festgenommen – und zum dritten Mal wieder freigelassen. Wir hatten mal wieder „Glück“, da sich der Hass dieses seit 2023 flüchtigen Syrers bislang nur gegen Gebäude entlud.

Ein 2015 aus Syrien hereingeflüchtete Sakr B. zeigt, wie kaputt, wie irre die Behörden in diesem Land mit der Sicherheit der Bürger umgehen. Der 48-Jährige griff innerhalb von nur vier Tagen dreimal deutsche Behörden an – und wurde jedes Mal wieder freigelassen.

Der Syrer, der sich unerlaubt in Deutschland aufhält und von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wird, begann seine Angriffswoche am 10. Januar mit einer Attacke auf das Bundesinnenministerium. Er wollte sich über den „Genozid in Gaza“ beschweren und verlangte einen Zugang zum Bundeskanzler. Mit einer Plastiktüte, in der er einen mit Fäkalien präparierten Stein mitführte, warf er gegen eine Fenster, das dadurch beschädigt wurde. Die Polizei ließ ihn dennoch wieder laufen, obwohl er bereits polizeibekannt ist.

Nur wenige Tage später folgte eine zweite Attacke: Sakr B. warf einen Stein auf das Kanzleramt und beschädigte die Fassade. Am Montag dann der dritte Angriff – diesmal auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei wurde eine Sicherheitsverglasung und Lamellen eines Sonnenschutzrollos beschädigt.

Doch statt einer Haftstrafe, oder den Gewalttäter an seinem syrischen Hintern in ein Flugzeug zu verfrachten,  wurde der Mann nach seiner dritten Festnahme wieder freigelassen, nachdem er vor dem Amtsgericht Karlsruhe eine Geldstrafe von 2.400 Euro (80 Tagessätze à 30 Euro) erhielt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich drei Monate Haft gefordert. Der Syrer gab an, er habe lediglich Aufmerksamkeit auf seine Verfassungsbeschwerde zum Gaza-Konflikt lenken wollen.

CSU-Vize Andrea Lindholz, dessen Partei Mitschuld an diesem Wahnsinn trägt, gibt den Entrüsteten und bezeichnet den Mann als „gefährlich“ und fordert, ihn „unverzüglich festzusetzen“, um weitere Sachbeschädigungen oder gar „Übergriffe auf Menschen“ zu verhindern.

In den Kommentarspalten fragt man sich nicht nur, wieso man in Berlin zweimal jemanden auf freien Fuß setzt, der in drei Bundesländern von Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten gesucht wird.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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