Noch einmal haben die Linksextremen alles gegeben, um zu verhindern, dass ein politischer Gegner seine demokratischen Grundrechte ausüben, ja sogar seinen Pflichten nachkommen kann. Allen voran natürlich die SPD und der DGB, die uns allen bekannten Vorfeldorganisationen des Linkfaschismus also. Weil die Polizei – zumindest in Teilen – ihren Job machte, indem sie diesen AfD-Parteitag geschützt und somit ermöglicht hat, ist das Geschrei jetzt natürlich groß. Von Hundeangriffen und Prügeleien ist die Rede. Ein Linker soll was auf die Mütze gekriegt haben. So sehr, dass dieser Vorfall selbst der Tagesschau, die ansonsten bei regionalen Ereignissen eher zurückhaltend agiert, eine Schlagzeile wert war:
Mal abgesehen davon das der Begriff „Gegenprotest“ hier falsch gewählt ist, weil er bedeutet, weil es sich hier wohl eher um „Proteste“ gegen den AfD-Parteitag gehandelt hat, erzählt uns diese ÖRR-Propaganda-Sendung mal wieder nicht die ganze Wahrheit. Der erfahren wir dann durch einen offenen Brief von Manuel Ostermann (seit 2023 erster stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft):
„Sehr geehrter Herr Nguyn, ich freue mich sehr über Ihre guten Gespräche mit der Polizeiführung. Diese Tatsache, also Ihre positive kommunikative Erfahrung mit der Polizei, ist in Deutschland der Regelfall.
Die Frage der juristischen Legitimation eines parlamentarischen Beobachters stelle ich hier mal nicht, da die Frage insofern obsolet ist, da es diese „Funktion“ überhaupt nicht gibt.
Darüberhinaus sollten wir folgendes festhalten- Abgeordnete haben im Vergleich zum „Normalbürger“ versammlungsrechtlich keine Sonderstellung. Für Abgeordnete gelten demnach die gleichen Rechte und Pflichten wie für jedermann.
Weiter stellt sich die Frage, wenn Sie schon eine beobachtende Position als Abgeordneter bei einer Versammlungslage für sich definieren, haben Sie sich dann im Vorfeld bei der Polizeiführung angemeldet und warum haben Sie sich nicht offensichtlich für jedermann kenntlich gemacht?
In einer polizeilichen Zwangsmaßnahme zur Räumung, Verhinderung eines Durchbruchs einer Polizeikette oder anderen polizeilichen Maßnahmen, also in mitten einer unübersichtlichen Lage, sich mit einem Ausweis zu legitimieren zeugt ein Stück weit von mangelnder Willenserklärung sich erkennbar zu machen. Und wenn wir von einer polizeilichen Lage sprechen, dann möchte ich Ihnen noch folgendes mitteilen:
Auch Sie müssen Anordnungen der Versammlungsbehörde und der Polizei befolgen. Warum also standen Sie beinahe mittendrin bei den Störern?
Wäre es nicht vielmehr ihre Aufgabe gewesen die Lage von außen zu betrachten und vor allem sich von potenziellen Gewalttätern in mitten der Versammlung „räumlich“ zu distanzieren?
Hier jedoch schien ihre Handlungsabsicht eine andere gewesen zu sein. Ich betone es scheint so zu sein, denn dieser Eindruck entsteht bei Betrachtung der Bilder.
Wissen Sie, es liegt mir fern, Ihre eigens definierte Beobachtertätigkeit infrage zu stellen, denn die Deutsche Polizei darf gerne in ihrer hervorragenden Arbeit beobachtet werden.
Ich habe aber sehr wohl Probleme damit, wenn Sie ganze Berichte ausfüllen mit fragwürdigen Stellungnahmen und Anschuldigungen an die Einsatzkräfte, ohne sich auch nur einmal selbst zu hinterfragen. Jetzt läuft das rechtsstaatliche Verfahren und dies gilt es abzuwarten.
Ich bin mir sicher, dass auch Sie hohes Vertrauen in unserem Rechtsstaat haben und damit auch in die Ermittlungsbehörden. Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute, setzen Sie sich mehr für unsere großartige Polizei ein und maximalen Erfolg bei der Ausübung ihres Mandates.
Herzliche Grüße“
Und noch mal Ostermann:
„Der Anordnung der Polizei nicht zuwiderhandeln gilt auch für einen Abgeordnete von Die Linke. Polizeibeamte wurden wiederholt verletzt, Einsatzlagen durch Videoschnipsel manipulativ dargestellt mit dem Ziel Einsatzkräfte zu diffamieren. Darüber wird in diesen Reihen selbstverständlich geschwiegen.
Na klar, da darf Die Linke nicht fehlen. Über die hemmungslose Gewalt einzelner Versammlungsteilnehmer im Übrigen ebenso. Passt eben nicht ins linke Weltbild.
Nicht die Empörungsstrategie einzelner Personen ist entscheidend, sondern das Ergebnis im rechtsstaatlichen Verfahren. Gilt auch für Abgeordnete von Die Linke.“
Ein Querulant wird auf X da noch etwas präziser:
„So nicht, mein Junge.
Als Mitorganisator der Aktion „AfD Parteitag verhindern“ kann man kein (neutraler) „parlamentarischer Beobachter“ sein und ein Ausweis ist kein Pöbel-Freifahrtschein. Insbesondere dann, wie mehrere Videos & Bilder beweisen, wenn man an vorderster Front gemeinsam mit der Antifa die Polizei angreift. Sich jetzt medienwirksam als Opfer von Polizeigewalt zu inszenieren, lässt dieses Verhalten als geplante Aktion vermuten.“
Ein anderer Vorfall erregt ebenfalls heftig die Gemüter, weil er zeigt, dass sich die Polizei nicht nur mit linken Beobachtern, sondern auch mit Arschlöchern herumschlagen musste:
Zu diesem Foto gibt es sogar passende Studien:
Fazit: Wer sich vor stinkenden Arschlöchern ekelt, ist ergo rechtsextrem. Damit kann man dann aber eben, oder?
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Author: Gastautorin
Journalistenwatch