Berlin (ots)
TÜV-Verband begrüßt Zusammenarbeit zwischen EU und USA bei Standards. Fahrzeuggenehmigungen dürfen aber nicht pauschal anerkannt werden. EU-Gesetze bleiben entscheidend. Europäisches Umwelt- und Sicherheitsniveau muss erhalten bleiben.
Der TÜV-Verband begrüßt eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Fahrzeugstandards zwischen den USA und der EU, warnt aber gleichzeitig vor einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von Fahrzeuggenehmigungen. Das sei auch rechtlich ausgeschlossen. Beide Seiten haben in einem neuen Handels- und Investitionsabkommen vereinbart, dass sie im Automobilsektor die Standards des jeweils anderen „akzeptieren und gegenseitig anerkennen“ wollen. „Die geplante engere Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Standards ist ein positives Signal für die Vertiefung des transatlantischen Marktes“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Einheitliche Normen und Standards können dazu beitragen, Innovationen zu fördern, Handelshemmnisse abzubauen und den Wettbewerb zu erleichtern.“
Keine automatische Anerkennung von Fahrzeuggenehmigungen
Nach Auffassung des TÜV-Verbands führt das Zollabkommen – das sogenannte Mutual Recognition Agreement (MRA) – aber nicht dazu, dass Fahrzeuggenehmigungen aus den USA ohne weiteres in Europa übernommen werden. „In den USA und der EU gibt es deutliche Unterschiede bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen“, sagt Goebelt. „In Europa müssen Fahrzeuge beispielsweise strenge Vorgaben zum Schutz von Fußgängern erfüllen, während in den USA Überschlagprüfungen im Vordergrund stehen. Dadurch entstehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, die nicht ohne Weiteres vereinbar sind.“ Der Tesla Cybertruck zum Beispiel ist nach Einschätzung von Experten wegen seiner kantigen Form und seiner steifen Stahlkonstruktion in der EU nicht zulassungsfähig. Darüber hinaus könnte er aufgrund seines hohen Gewichts von mindestens 3 Tonnen bei voller Beladung nur mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden, der ab 3,5 Tonnen gültig ist.
Europäische Zulassungsvorschriften bleiben verbindlich
Damit US-Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung automatisch zugelassen werden könnten, wäre eine ausdrückliche Entscheidung des europäischen Gesetzgebers notwendig. Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen in Europa bleibt die EU-Verordnung 2018/858 zur Typgenehmigung, ergänzt durch die General Safety Verordnung. Dieses Regelwerk sieht keine automatische Übernahme ausländischer Standards vor. Nur in Einzelfällen können US-Vorgaben im Rahmen einer Einzelgenehmigung berücksichtigt werden, dann allerdings unter strengeren Prüfungen. „Eine automatische Anerkennung von US-Regeln, insbesondere für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge, ist damit rechtlich ausgeschlossen“, sagt Goebelt. „Die hohen europäischen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz müssen bestehen bleiben.“
Eine Kurzstellungnahme mit weiteren Informationen ist hier abrufbar: https://ots.de/KFJcwl
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