17 – von wohlgemerkt 983! – Verfassungsrechtler fordern in einem Gutachten öffentlich ein AfD-Verbot. Doch angesichts ihrer politischen Verbindungen und öffentlichen Positionen drängt sich die Frage auf: Wie neutral sind diese Grüppchen Juristen wirklich?
Am Mittwoch legte eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlern ein Gutachten vor, in dem sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD als aussichtsreich darstellen. Diese „rechtswissenschaftliche Stellungnahme“ wurde dem Innenausschuss des Bundestages übermittelt und könnte weitreichende politische Konsequenzen haben.
Doch bei der Analyse des 31-seitigen Dokuments, das von der Zeitschrift FREILICH unter die Lupe genommen wurde, treten mehr als nur Zweifel an der Neutralität einiger der Gutachter auf und deutet darauf hin, dass manche der Unterzeichner politisch positioniert sind, was die Objektivität ihrer Beurteilung infrage stellt.
Bereits zuvor äußerten prominente Politiker und Verfassungsrechtler wie die Grünen-Abgeordnete Renate Künast und der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers erhebliche Bedenken bezüglich eines möglichen Verbots der AfD. In einer geheimen Zoom-Konferenz stellten sie fest, dass die Zeit bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode nicht ausreiche, um ein wasserdichtes Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Zudem seien die Voraussetzungen für ein solches Verbot fraglich. Diese Zweifel stehen im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen des Gutachtens, das ein solches Verfahren als realistisch ansieht und von den Mainstreammedien aktuell durch alle Kanäle gepeitscht wird.
Bei genauerer Betrachtung der 17 Gutachter, die das Gutachten unterzeichnet haben, stellen sich die Fragen über ihre politische Unabhängigkeit. Das Magazin hat einige der Juristen genauer untersucht.
Beispielsweise ist Stefan Huster, ein Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bochum und Unterzeichner des Gutachtens, Mitglied der SPD und in der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen aktiv. Huster hat sich in der Vergangenheit öffentlich für Maßnahmen ausgesprochen, die eindeutig der Linie seiner Partei folgen, wie etwa die Forderung nach einer staatlichen Impfpflicht während der Pandemie.
Ein weiterer Gutachter, Franz Mayer, Professor an der Universität Bielefeld, ist ebenfalls bekannt für seine Nähe zur SPD. Mayer hatte in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau die Möglichkeit erörtert, dass der Bund im Extremfall eine von der AfD geführte Landesregierung absetzen könnte.
Auch Kathrin Groh, eine der Unterzeichnerinnen des Gutachtens, hat mehrfach in Veranstaltungen von parteinahen Stiftungen gesprochen, etwa der Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD und der Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU. Das Verbot des Medienhauses Compact durch Innenministerin Nancy Faeser bezeichnete Groh im Juli 2024 auf dem Netzportal Verfassungsblog als rechtlich unproblematisch. In seinem Urteil Mitte August setzte das Gericht das Compact-Verbot im Eilverfahren aus: Denn ein Verbot sei wohl unverhältnismäßig, da es mildere Mittel wie Veranstaltungs- und Äußerungsverbote gebe.
Professor Matthias Goldmann ist einer der 17 Unterzeichner der Anti-AfD-Erklärung. Goldmann ist nebenberuflich Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Recht in Heidelberg. Sein Institut gehört zur Max-Planck-Gesellschaft (MPG). Die MPG wurde im vergangenen Jahr von Bund und Ländern mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Die EU steuerte rund 80 Millionen Euro bei.
Die Finanzierung der Universitäten durch Bund und Länder, die zu 90 Prozent vom Staat getragen wird, sorgt dafür, dass auch die Wissenschaft in gewisser Weise von politischen Entscheidungen abhängig ist. So kritisiert der Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen diese Abhängigkeit und warnt vor einem Konformismus, der den akademischen Diskurs beeinträchtigen könnte.
Die Frage, die sich nicht nur der Verfasser der Freilich-Analyse, Bruno Wolters, stellt, ist, ob ein Jurist, der politisch positioniert ist oder Mitglied einer Partei ist, wirklich objektiv und neutral über ein Verbotsverfahren der AfD entscheiden kann oder ob es möglicherweise von politischer Voreingenommenheit beeinflusst wurde.
Zudem ist anzumerken, dass es gerade einmal 17 von 983 Professoren der Rechtswissenschaften sind, die ein AfD-Verbotsverfahren öffentlich und laut unterstützen.
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch