Ein Beispiel aus Dillingen. Mohammad
R. ist 25 Jahre alt und Afghane. 2022 kam er nach Deutschland, ob per Flugzeugshuttle-Service namens „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ oder auf dem Landweg ist nicht bekannt.
Von Yvonne Kussmann auf X
Untergebracht wird er im bayrischen Dillingen. Und ab da sorgte er für Angst und Schrecken unter den Bewohnern, bei den ehrenamtlichen Helfern und in der Bevölkerung. Weil Behörden untätig blieben und sich die Verantwortung für den Afghanen gegenseitig zuschieben wollen, gipfelte sein Dasein im besten Deutschland, das wir je hatten, in brutalen Übergriffen auf Frauen am helllichten Tag und im öffentlichen Raum.
Im November 2023, da war Mohammad schon ein Jahr hier, war eine 33 jährige Frau gegen 13.15 Uhr im Dillinger Auwald beim Joggen. Der Afghane griff sie von hinten an, packte sie zwischen den Beinen und hob sie hoch. Nur der massiven Gegenwehr der Frau ist es zu verdanken, dass der Angreifer von ihr ablässt und flüchtet.
Vier Tage später ist es eine 46 jährige Frau, die ebenfalls im Auwald von dem Mann angegriffen wird. Der Richter am Landgericht Augsburg im Prozess im September nannte es „wie ein Raubtier von hinten angefallen“. Der Angreifer zerrte die Frau an den Knöcheln in ein Gebüsch und riss ihr Hose und Unterhose herunter. Durch die lauten Schreie wurde ein Radfahrer aufmerksam. Wieder flüchtete der Täter.
Nach einem Fahndungsaufruf der Polizei und privaten Suchaktionen über Social Media melden sich viele Zeugen und weitere Opfer des Mannes. Schnell wird klar, um wen es sich handelt. In seiner Unterkunft wird der Mann festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.
Im Laufe der Ermittlungen wird klar, dass der Mann von Beginn an gefährlich war. Mitbewohner und ehrenamtliche Helfer meldeten mehrfach Übergriffe und auch Messerangriffe durch den Mann. Passiert ist wenig. Der Leiter der Unterstützergruppe Asyl und Migration meldete bereits 2022 den Afghanen beim Landratsamt. Im März 2023 schaltete er das Gesundheitsamt ein.
Als Konsequenz wird der Mann in eine andere Wohnung verlegt. Ein Betreuer wird ihm zugeteilt, der jedoch kein einziges Mal in der Unterkunft auftaucht. In der zweiten Wohnung macht der Afghane genauso weiter. Er greift Helfer und Mitbewohner immer wieder an, schreit nächtelang herum.
Später folgen mehrere Zwangseinweisungen in das Bezirkskrankenhaus Günzburg, wo er aber jedes Mal nach ein paar Tagen wieder entlassen wird. Er sei nicht gefährlich, solange er seine Medikamente nimmt, heißt es zur Begründung. Ein zweiter Betreuer wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass er diese auch nimmt. Aber weder ein Betreuer noch der medizinische Dienst können sicherstellen, dass der Mann die Psychopharmaka auch nimmt. Zu Terminen mit Betreuer und Behörden erscheint er nicht. Konsequenzen bleiben aus.
Und so ließ man ihn gewähren. Am Ende gab es mindestens 7 Opfer, darunter auch ein 14 jähriges Mädchen, die von dem Afghanen angegriffen wurden. Fünf Opfer gingen nach den Angriffen jedoch nicht zur Polizei. Sie meldeten sich erst nach dem Fahndungsaufruf, sagten aber vor Gericht aus.
Im Prozess wurde der Afghane für bedingt schuldfähig eingestuft – wegen einer paranoiden Schizophrenie – und zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde angeordnet.
Eine Abschiebung schwebe zwar im Raum, laut Richter. Aber abschließend kann dazu nichts gesagt werden, da sein Asylantrag aus dem Jahr 2022 immer noch bei der Ausländerbehörde liegt und darüber auch zwei Jahre später, bis zum heutigen Tage, nicht entschieden wurde.
Man muss sich mal vorstellen, was das mit einer Frau macht, wenn sie am helllichten Tag im öffentlichen Raum derart brutal angegriffen wird. Beide Frauen, die im Auwald attackiert wurden, befinden sich deswegen in Therapie.
Diese Taten hätten, wie so viele, verhindert werden können, wenn man Asylbewerber bereits der ersten Auffälligkeit – psychisch krank hin oder her – aus dem Verkehr zieht. Das Recht auf Asyl bedeutet nicht, dass die aufnehmende Gesellschaft derlei Gefahren hinnehmen muss. Wer hier Straftaten begeht, sollte sein Aufenthaltsrecht sofort verwirkt haben und in unbegrenzte Abschiebehaft genommen werden. Das ist das mindeste, was man als alles finanzierender Bürger erwarten kann.
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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch