• 22. Dezember 2024

WIDERRUF DURCHGESETZT: LANDESBANK BADEN-WÜRTTEMBERG MUSS DARLEHEN RÜCKABWICKELN

WIDERRUF DURCHGESETZT: LANDESBANK BADEN-WÜRTTEMBERG MUSS DARLEHEN RÜCKABWICKELNDie Widerrufsbelehrung der Landesbank-Württemberg enthielt den schon klassischen Fehler, dass der Beginn der Widerrufsfrist durch die Verwendung des Wortes ,frühestens‘ unklar formuliert war.
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