• 23. Februar 2025

WIDERRUF: BGH ERKENNT WEDER VERWIRKUNG NOCH RECHTSMISSBRAUCH

WIDERRUF: BGH ERKENNT WEDER VERWIRKUNG NOCH RECHTSMISSBRAUCHVerwirkung und Rechtsmissbrauch sind zwei der häufigsten Argumente mit denen Banken oder Sparkassen den Widerruf eines Immobiliendarlehens ablehnen.
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