• 5. November 2024

Wer zum Anwalt geht, sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen.

Wer zum Anwalt geht, sollte wissen, dass der Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist ungefragt auf die Höhe der Anwaltsgebühren hinzuweisen. Die Hinweispflicht des Rechtsanwalts bezieht sich nur auf die Bemessung der Gebühren nach dem Gegenstandswert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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