• 5. August 2025

Wenn Firmen öffentliche Aufträge bekommen, sollen sie nach Tarif bezahlen – das ist das Prinzip eines geplanten Gesetzes aus dem Sozialministerium.

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Aug. 5, 2025
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Der unabhängige Normenkontrollrat befürchtet, dass das von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung auslösen wird. In einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass bereits tarifgebundene Unternehmen durch das Regelungsvorhaben erfasst und belastet würden. 

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Den Entwurf des Tariftreuegesetzes hatte Bundessozialministern Bärbel Bas (SPD) erarbeitet. Demnach sollen Unternehmen ihre Beschäftigten bei Aufträgen des Bundes ab einem Wert von 50.000 Euro nach Tarif bezahlen müssen. Sie sollen also Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Andernfalls drohen Strafen. Über den Entwurf soll das Kabinett voraussichtlich am Mittwoch entscheiden.

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Der Normenkontrollrat hält den Schwellenwert von 50.000 Euro für öffentliche Aufträge für zu niedrig. Dieser Wert solle deutlich angehoben werden, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, schreiben die Experten in ihrer Stellungnahme. 

SEDO

Zudem findet es der Rat falsch, dass der Entwurf die Einrichtung einer Organisation zur Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen bei der Deutschen Rentenversicherung vorsieht. Sinnvoller wäre es aus Sicht der Experten, die Zollverwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Der Rat kritisiert zudem, dass der Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung höher sei als in dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums dargestellt. Der Normenkontrollrat ist ein ehrenamtliches Gremium, das die Regierung dabei berät, Bürokratie zu vermeiden.

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Author: [email protected]

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