• 2. Mai 2025

Wenn der Staat selbst extremistisch erscheint: Verfassungsschutz stuft AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein

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Mai 2, 2025
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Die neue Regierung ist noch nicht im Amt, der Bundeskanzler noch nicht gewählt. Die Ampelreste nehmen Merz jene Arbeit ab, für die er später auch nicht verantwortlich gemacht werden will – die Rede ist von der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Bundesverfassungsschutz.

Dabei ist zu beachten, dass die AfD der CDU am gefährlichsten werden kann. Der natürliche Feind der Union ist die AfD. Entsprechend wird das Aufatmen der Christdemokraten ausfallen.

Was bedeutet das? Von nun an kann das Bundesinnenministerium der unionsgeführten Regierung unter Alexander Dobrindt (CSU) dem wichtigsten Mitbewerber direkt in die Karten schauen und die Spionage – nachrichtendienstliche Mittel – massiv ausweiten, von Ton- und Videoaufnahmen bis hin zu V-Leuten bzw. eingeschleusten Informanten.

Von jeder politische Kampagne der AfD erfahren Merz und Klingbeil so potenziell schon, bevor sie veröffentlicht wurde.

„Bild“ schreibt heute Vormittag:

„Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.“

Ein politischer Verfassungsschutz räumt der neuen Regierung die Konkurrenz aus dem Weg. Wenig bis nichts Neues wird als Begründung aufgeführt, die weisungsgebundenen Beamten haben sich etwas zusammengeschustert, das sie „umfangreiches Gutachten“ nennen, das allerdings nicht veröffentlicht werden soll – nur für den internen Dienstgebrauch!

In das interne Arbeitspapier sollen auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sein, was genau, bleibt allerdings im Giftschrank.

Die Schnipsel, die bekannt gegeben wurden, klingen so:

Die Gesamtpartei missachte die Menschenwürde und sei extremistisch geprägt. Die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems, erklärten unter anderem, Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde.

Weitere Erklärungen, die öffentlich gemacht wurden, klingen wenig überzeugend. So soll es in der AfD ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ geben.

Konkret heißt es da:

„Die AfD betrachtet zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“

Man hätte es auch anders ausdrücken können: Die massiven neuen Erleichterungen bei der Einbürgerung durch die Ampelregierung – die Verramschung der Staatsbürgerschaft – und die Doppelstaatsbürgerschaft dürfen als solche nicht mehr kritisiert werden. Die Ampelregierung entwertet die Staatsbürgerschaft und markiert Kritiker anschließend als Extremisten?

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Weiter heißt es auf der Webseite des Verfassungsschutzes zur Entscheidung:

„Zu berücksichtigen waren dabei insbesondere die Aktivitäten der AfD im Wahlkampf zu den letzten drei Landtagswahlen, die zwischenzeitliche Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen AfD und ihrer gesichert rechtsextremistischen Parteijugendorganisation ‚Junge Alternative‘ (JA) sowie der Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl bis zur Bildung der AfD-Fraktion im 21. Deutschen Bundestag.“

Oder ganz „konkret“:

„Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“

Man möchte nicht weiterlesen, so propagandistisch und durchschaubar ist das Vorhaben, hier die mittlerweile laut Umfragen größte Volkspartei des Landes verbieten zu lassen – denn das ist natürlich das Hauptanliegen, das dahintersteckt.

So geht es weiter in der Pressemitteilung:

„Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“

„Irrationale Ängste“? Die Kriminalstatistiken und die überproportionale Kriminalität überwiegend muslimisch geprägter illegaler Zuwanderer in Deutschland sind irrationale Ängste und damit auch jene Regierungspolitiker, die diese Statistiken veröffentlichten?

Und weiter:

„Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie ‚Messermigranten‘ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“

Die Etablierten wollen die Spaltung der Gesellschaft offenbar so richtig zum Kochen bringen. Der Bürger soll gegen den Bürger gehetzt werden, während die Regierung unterdessen unbeachtet alles dafür tut, den Krieg in der Ukraine weiter zu befeuern und Friedensverhandlungen zu boykottieren?

Man kann es nicht anders sagen: Die Bundesregierung hat sich damit endgültig zum Verdachtsfall gemacht. Und jeder wird aus dem Weg geräumt der darüber berichten oder dagegen vorgehen könnte.

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Author:
Alexander Wallasch

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