• 29. März 2024

Wenn aus Tierspielen Ernst wird

ByPressemitteilungen

Sep 8, 2015

Wenn aus Tierspielen Ernst wird

Düsseldorf, 08.09.2015 – In den nächsten Tagen enden in den letzten Bundesländern die Sommerferien. Viele Urlauber haben dann nicht nur allerlei Mitbringsel aus dem Ferienland als Erinnerung an die schönen Tage dabei, sondern auch Tiere, die ihnen zugelaufen sind oder die ihr Mitleid erregten.

„Doch leider übernehmen sich bei der Betreuung und Pflege einige vermeintliche Tierliebhaber und setzen die Tiere, vornehmlich Hunde und Katzen wieder irgendwo aus“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sollten diese Tiere jedoch Schäden verursachen, beispielsweise indem sie Unfälle provozieren oder andere Menschen anfallen, haften die Halter für alle Schäden mit ihrem persönlichen Vermögen unbegrenzt, vorausgesetzt sie werden ausfindig gemacht.

Auch sonst erleben Hundebesitzer, insbesondere solche, die ihren Vierbeiner noch nicht so gut kennen und ihren beunruhigten Mitmenschen nur den lapidaren Satz „Der will nur spielen“ zurufen, ein blaues Wunder. „Wenn dann das Tier zuschnappt, kann es unter Umständen teuer werden“, betont Spauszus. „Das ist dann der Fall wenn Personen verletzt werden und kostspielige Unfälle passieren. Dann müssen ärztliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld, im schlimmsten Fall sogar eine lebenslange Rente bezahlt werden.“

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann hierbei vor den finanziellen Folgen eines von Haustieren verursachten Schadens schützen. Deshalb ist in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung schon verpflichtend. Schließlich sollen die Geschädigten nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben, wenn die Hundehalter die Kosten nicht tragen können.

„Dabei sollte die Deckungssumme pauschal mindestens fünf Millionen Euro betragen, für Mietsachschäden empfiehlt sich eine Mindest-Versicherungssumme von 300.000 Euro“, informiert Spauszus. Für Kleintiere wie Katzen oder Hamster reicht hingegen meistens die Risikodeckung über die private Haftpflichtversicherung aus. Aber auch die haben rund 15 Prozent der Bundesbürger nicht. Über wichtige Vertragsdetails, wie z.B. den Einschluss einer Forderungsausfalldeckung, die einspringt wenn der Schädiger nicht zahlen kann, informieren die Versicherungskaufleute.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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