• 24. Juni 2025

Weil es sich bei der Entscheidung für ein Milliardendarlehen für Rüstungsgüter übergangen sieht, klagt das Europäische Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Mitgliedsstaaten.

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Juni 24, 2025

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe einstimmig die Erhebung einer Nichtigkeitsklage beschlossen, teilte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi mit. Er ist Sprecher der Sozialdemokraten im Rechtsausschuss und federführend zuständig für Klagen des Europäischen Parlaments vor dem EuGH.

Kredite ohne Parlament beschlossen

Die Mitgliedsstaaten hatten das Programm mit einem EU-Kreditvolumen von 150 Milliarden Euro Ende Mai verabschiedet – auf Basis von Artikel 122 des EU-Vertrags und damit auf einer Rechtsgrundlage für Notfallsituationen, die eine Beteiligung des EU-Parlaments ausschließt.

Das Geld soll in Form von Darlehen bereitgestellt werden, die über den EU-Haushalt abgesichert werden. Es soll Ländern etwa den Kauf zusätzlicher Luftverteidigungssysteme und Munition ermöglichen. Den Vorschlag für das neue Finanzierungsinstrument hatte im März die EU-Kommission gemacht.

Repasi sagte weiter, die Einschätzung der juristischen Fachgremien sei eindeutig: Der Rechtsausschuss wie auch der juristische Dienst des Parlaments wiesen die Anwendung von Artikel 122 des EU-Vertrags klar zurück. Der Artikel ermöglicht Notmaßnahmen bei Versorgungsengpässen. „Die EU-Kommission konnte nicht überzeugend darlegen, warum sie nicht auf eine andere Rechtsgrundlage zurückgreift, die das Parlament miteinbezieht“, sagte Repasi. Deshalb sei es richtig und notwendig, dass das Europäische Parlament den Weg vor den Europäischen Gerichtshof beschreite und seine Beteiligungsrechte verteidige.

Europa will aufrüsten

Hintergrund des Projekts mit dem Namen Safe (Security Action for Europe) sind die derzeitigen Aufrüstungsbemühungen in Europa. Sie sollen Russland davor abschrecken, nach der Ukraine möglicherweise auch noch einen EU-Staat anzugreifen. Geheimdienste gehen davon aus, dass Russland spätestens 2030 militärisch in der Lage sein dürfte, einen weiteren Krieg zu beginnen.

Bei einer Nichtigkeitsklage überprüft der EuGH Rechtsakte, die von den verschiedenen EU-Organen erlassen werden. Sollte der EuGH der Klage stattgeben, wäre das verabschiedete Programm hinfällig. Sollten die Mitgliedstaaten Safe erneut auflegen wollen, müssten sie dann die Vorgaben der Richterinnen und Richter berücksichtigen – möglicherweise auch eine stärkere Beteiligung des Parlaments.

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Author: [email protected]

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