• 20. November 2024

Wegen Domainreservierung: Von Storchs Ehemann in Visier des Verfassungsschutzes

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Nov 20, 2024
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Die Überwachung der Bevölkerung in Deutschland hat unter dem CDU-Parteifunktionär Thomas Haldenwang ein unglaubliches Ausmaß angenommen. Der Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat nun ebenfalls Post von Haldenwangs Behörde bekommen.

Der Verfassungsschutz musste vor Kurzem eingeräumen, unter dem CDU-Funktionär und Ex-Präsidenten Thomas Haldenwang rund 485.000 Datensätze mit persönlichen Informationen gespeichert zu haben. Ein noch nie dagewesenes Ausmaß an Bespitzelung der Bürger, denn niemals zuvor in der Bundesrepublik wurden so viele Menschen ausspioniert.

Diese kontinuierliche Ausweitung der staatlichen Überwachung von Bürgern scheint auch den Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch getroffen zu haben.

Auf X teilt von Storch aktuell mit, dass ihr Mann Sven von Storch, gerade Post vom Verfassungsschutz bekommen habe. Der Grund: Weil er vor 4 Jahren eine Internetadresse für eine Kampagne gegen Abtreibung bei der zentralen Organisation für die Verwaltung der .de-Domains DENIC (Deutsches Network Information Center) reservieren hat lassen (entscheidung-fuers-Leben.de).

Laut dem Schreiben des Verfassungsschutzes ist das nämlich im besten Deutschland das wir je hatten mittlerweile eine schwerwiegende Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (FDGO) in diesem Land. Es habe bei der „Beauskunftung“ – sprich bei der Beschnüffelung von Storchs – „Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in Paragraf 8a Abs. 1 BVerFSchGa genannten Schutzgüter“ vorgelegen, teilt eine Person namens „GRÜNFINK“ für das Bundesamt für Verfassungsschutz mit:

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Screenshot X

Tatsächlich waren die Aufgaben des Verfassungsschutzes in vortotalitären Zeiten wie folgt definiert:

§ 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz

(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, den Staat und die Verfassung vor Bestrebungen zu schützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Es soll insbesondere:

  1. Bestrebungen überwachen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Sicherheit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind,
  2. Erkenntnisse über Personen und Organisationen sammeln, die extremistische oder terroristische Bestrebungen verfolgen,
  3. eine Gefahr für die staatliche Ordnung frühzeitig erkennen und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren treffen,
  4. Informationen an die zuständigen Behörden weiterleiten, soweit dies zur Wahrung der inneren Sicherheit erforderlich ist.

Dass unter dieser Ampel die Reservierung einer Domain zum Schutz des ungeborenen Lebens, das wohlgemerkt nach dem Bundesverfassungsgericht sogar Verfassungsrang hat, die FDGO gefährdet, zeigt, wo wir uns befinden.

Die AfD-Politikerin von Stroch kommentiert: „DIESER VS kann nicht weg. Er muss! Da sitzen offenkundig nur ideologische Fanatiker. Kümmert Euch um die Islamisten!“

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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