München (ots)
Mit einem Gesetzespaket zur Modernisierung des Wasserrechts stärkt der Freistaat den Wasserschutz und setzt die Eckpunkte der CSU-Landtagsfraktion zur Einführung eines Wassercents um.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:„Der Wassercent ist gerecht, fair, einfach und nachhaltig. Genau das war unser Anspruch und dieses Versprechen halten wir. Die Staatsregierung setzt unsere Eckpunkte jetzt 1:1 um und schafft eine bürokratiearme, digitale und effiziente Lösung. Statt mehr Kontrollen setzen wir auf Vertrauen und Eigenverantwortung. Ein guter Tag für den Wasserschutz in Bayern, für künftige Generationen und für alle, die sich aktiven Bürokratierückbau und einfache Verfahren wünschen.
„Alexander Flierl, Vorsitzender des Umweltausschusses und umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:„Der Schutz der Wasserressourcen ist nicht nur eine überragend wichtige Gesellschaftsaufgabe, sondern auch einer der Schwerpunkte nachhaltiger und zukunftsgerichteter Politik. Unsere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen verlangt einen achtsamen Umgang mit Naturgütern, die unwiederbringlich verloren gehen könnten. Der Wassercent schafft einen starken Anreiz, unser wertvolles Wasser sparsam und umsichtig zu nutzen. Gleichzeitig modernisieren wir das Wasserrecht, digitalisieren Verfahren und beschleunigen Genehmigungsprozesse. Das ist ein Gewinn für Landwirtschaft, Industrie, Verwaltung und alle Menschen in Bayern. Damit stärken wir die Wasserwirtschaft, schaffen Planungs- und Investitionssicherheit und schützen gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig.“
Walter Nussel, Beauftragter der Staatsregierung für Bürokratieabbau:„Wir haben die Eckpunkte des Wassercents in vielen Gesprächen mit den Verbänden abgestimmt und einem intensiven Praxischeck unterzogen. Unser Ziel: ein einfaches und digitales System, das Menschen, Wasserversorger, Verwaltung und Anwender wirklich entlastet. Dabei setzen wir bewusst auf mehr Vertrauen und weniger Kontrollen, denn das spart Zeit, Kosten und Nerven. Nach fünf Jahren werden wir genau evaluieren, wie wir das Gesetz noch besser machen können. So geht einfache, an der Praxis ausgerichtete und bürokratiearme Gesetzgebung.“ Der Wassercent wird für alle Entnehmer von Grundwasser ab einer Gesamtentnahmemenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr fällig. Der Entgeltsatz liegt einheitlich bei 10 Cent pro Kubikmeter. Ausnahmen gibt es nur für Entnahmen im Allgemeinwohlinteresse, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder in klar definierten Bereichen wie Fischerei oder Heilbädern. Die Einnahmen sollen ausschließlich zum Schutz unseres Wassers verwendet werden.
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