• 23. Dezember 2024

VW-Abgasskandal: VW-Aktionäre können sich noch dem Musterverfahren anschließen

VW-Abgasskandal: VW-Aktionäre können sich noch dem Musterverfahren anschließenDas Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) wird voraussichtlich noch Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres am Oberlandesgericht Braunschweig eröffnet werden.
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