• 31. März 2025

Volksverhetzung als Volkssport – Willkommen im Gesinnungsstaat

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März 28, 2025
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Es gibt in Deutschland neuerdings eine Art olympischer Disziplin: „Volksverhetzung.“ Waren es im Jahr 2010 noch überschaubare 1592 Fälle, ermitteln Polizei und Staatsanwälte inzwischen in fast 8000 Verfahren pro Jahr. Wächst hier also tatsächlich die Hetze, oder wächst vor allem das Bedürfnis, missliebige Meinungen unter Strafe zu stellen?

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Die geplante weitere Ausweitung des Paragrafen 130 Strafgesetzbuch, die CDU, CSU und SPD aktuell diskutieren, könnte diesen bedenklichen Trend noch verschärfen. Wie Deniz Yücel in der „Welt“ treffend schreibt: „Man verteidigt die Freiheit nicht, indem man sie abschafft.“ Genau das aber scheint das politische Ziel der künftigen Koalition aus CDU/CSU und SPD zu sein, die sich selbst gern als demokratische Firewall präsentiert und dabei das Fundament der Freiheit abträgt.

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Neu ist nun ein Vorstoß, der an Orwells Wahrheitsministerium erinnert: Laut einem Papier, das „Bild“ veröffentlicht hat, wollen Union und SPD künftig auch „gezielte Desinformation“ unter Strafe stellen – also das, was sie selbst als Lüge einstufen. Die Frage ist nur: Wer entscheidet, was eine Lüge ist? Die Regierung? Ein Gremium? Oder vielleicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk? Der Gedanke, man könne strafrechtlich festlegen, was wahr ist und was nicht, ist nichts anderes als offene Zensur. Wer glaubt, damit „Demokratie zu schützen“, hat ihre Grundidee nicht verstanden.

Wie gefährlich die Entwicklung bereits ist, zeigt sich auf geradezu dramatische Weise an konkreten Fällen: Der Münchner Grünen-Politiker Bernd Schreyer verglich in einer Twitter-Nachricht die Grünen wegen öffentlicher Kritik am Heizungsgesetz mit den „neuen Juden“ – zweifelsohne geschmacklos und absurd. Doch reicht ein solcher geistiger Fehltritt tatsächlich aus, um Volksverhetzung zu diagnostizieren? Das Landgericht München entschied so und verurteilte Schreyer zu einer Geldstrafe. Nicht wegen Antisemitismus, sondern wegen der Verharmlosung des Holocausts. Seine politische Karriere war beendet. Ein bedenkliches Signal, eine rote Linie: Auch wenn hier einmal ein Grüner Opfer wurde, muss man ganz klar sagen: Solche Gesinnungsjustiz hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun, ist schlichtweg unerträglich – ja eine Pervertierung des Rechts, die man sonst nur aus autoritären Staaten kennt.

Doch es könnte noch schlimmer kommen. Union und SPD wollen „Volksverhetzern“ künftig sogar das passive Wahlrecht entziehen. Konkret sieht die geplante Regelung von Union und SPD vor, dass bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung der Verlust des passiven Wahlrechts droht – ein tiefer Eingriff in die Grundrechte, der bisher nur bei besonders schweren Straftaten zur Anwendung kommt. Offenbar geht es darum, missliebige AfD-Politiker wie Björn Höcke auf diesem Umweg aus dem politischen Leben zu entfernen – wenn es schon nicht an der Wahlurne gelingt. Zudem wird geprüft, Amtsträger und Soldaten sogar für Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen strafrechtlich zu belangen. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: eine Politik der Einschüchterung, die auf Angst und Selbstzensur setzt.

Nun also auch noch ein Wahrheitsparagraf – ganz offiziell. Was früher in dunklen Systemen hinter verschlossenen Türen entschieden wurde, soll in Deutschland jetzt Gesetz werden. Es ist ein Angriff auf das Prinzip der offenen Gesellschaft: Wo der Staat bestimmt, was wahr und falsch ist, stirbt die Debatte – und mit ihr die Demokratie.

All dies erinnert fatal an massive Beschränkungen der Meinungsfreiheit, ja sogar an sogenannte „Ehrenstrafen“ vergangener Zeiten und lässt eine neue Ära der Gesinnungsjustiz befürchten. Demokratie wäre damit nicht mehr Streit und Debatte, sondern nur noch betreutes Denken. Oder wie es der Staatsrechtler Christoph Degenhart ausdrückt: „Das Strafrecht sollte immer Ultima Ratio sein und ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung.“ Genau diese Auseinandersetzung scheinen die Koalitionäre aber gezielt umgehen zu wollen.

In den USA würde man über derartige Gedankenspiele nur staunen oder wahlweise lachen. Als der republikanische US-Senator JD Vance kürzlich auf der Münchner Sicherheitskonferenz die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Europa kritisierte, schlug ihm in Deutschland prompt Empörung entgegen. Vance wurde behandelt wie ein Ketzer, der europäische Tugenden beschmutzt habe. Dabei zeigte der empörte Aufschrei vor allem eines: wie tief sich der Gewöhnungseffekt schon ins Bewusstsein eingebrannt hat. Freiheit wirkt plötzlich verdächtig – und Kontrolle wie das neue Normal.

Diese schleichende Gewöhnung an Einschränkungen ist vielleicht das größte Risiko für die Demokratie. Nicht der provozierende oder gar dumme Kommentar ist die Gefahr, sondern die „Haltung“, die ihn vorsorglich verhindern möchte – und damit die Grenzen des Sagbaren immer enger zieht.

Der Staat darf Täter verfolgen, aber keine Gesinnungen. Wer den Volksverhetzungsparagrafen weiter aufbläht, verwandelt ihn endgültig in ein Instrument des politischen Meinungskampfes. Der Schritt zur gezielten Kriminalisierung oppositioneller Stimmen ist dann nur noch klein. Demokratie lebt aber davon, dass auch unangenehme Stimmen ihren Platz haben – sonst erstickt sie im selbstgerechten Schweigen.

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