Das ist Deutschlands Justiz: 11 Monate auf Bewährung für einen Vergewaltigter, weil die Richterin nicht möchte, dass er seinen Beamtenstatus verliert. Das wäre eine zu harte Strafe. Zeitgleich wird tatsächlich noch darüber nachgedacht, ob arabische Mörder von Magdeburg seine Zulassung als Arzt verlieren soll.
Eine Richterin am Amtsgericht München zeigt eindrucksvoll, was in unserer Justiz gnadenlos schiefläuft: Ein 28-jähriger Feuerwehrmann Thomas B., der eine schlafende Freundin vergewaltigte, wurde zu lachhaften elf Monaten Haft verurteilt – und das Ganze setzte Frau Richterin Renate Partin auch noch zur Bewährung aus. Partin, erklärte, dass eine höhere Strafe den Mann seinen Beamtenstatus kosten würde. Das wäre für ihn eine „sehr große Härte“, so die verständnisvolle Richterin im Namen des Volkes.
Das Opfer Jennifer L. indes befindet sich seit dem Übergriff in Therapie gehen und leidet bis heute unter den psychischen Folgen. Schlafstörungen, eine posttraumatische Belastungsstörung und ständige Angst plagen sie. Ihre Welt wurde durch die Tat eines vermeintlichen Freundes zerstört. Sie hatte, wie die SZ berichtete, Thomas B. zuvor bei einer Feier nach seiner Trennung aus Mitleid bei sich aufgenommen. Dies dankte ihr mit einer Vergewaltigung während sie auf der Couch einschlief.
Die Richterin zeigte für das Leid der Frau kaum Verständnis, sondern mehr für den Täter. Dieser sei zu der Zeit mit 25 Jahren „noch sehr jung“ gewesen, so die unglaubliche Erklärung. Die Tat sei eine „unreife Reaktion“ auf die Trennung gewesen. Auch die Tatsache, dass Thomas B. sich an den Übergriff nicht erinnern konnte, wurde als Entschuldigung herangezogen – er war ja „zu betrunken“. Die zwei männlichen Schöffen unterstützten das Skandalurteil.
Wie irre die deutsche Justiz in weitern Teil hantiert, zeigt sich, dass nun tatsächlich noch darüber nachgedacht wird, ob dem Mörder von Magdeburg, der zuletzt als Arzt arbeitete, die Approbation entzogen werden soll. Denn diese ruht nur bis zum Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, teilte das Landesverwaltungsamt in Halle am Freitag mit. Die Anordnung des Ruhens der Approbation ist eine vorübergehende Maßnahme, die in unklaren oder dringenden Fällen dazu dient, einem Arzt während eines laufenden Strafverfahrens vorübergehend die Ausübung seiner Tätigkeit zu untersagen.
In den Kommentarspalten stellt man fest:
„Das ist ja schrecklich, womöglich muss er noch den Führerschein abgeben.“
„Der Witz ist gut, als wenn das überhaupt eine Bemerkung wert wäre. Das ist doch wohl das wenigste das der nicht mehr als Arzt arbeitet, aber so ist Deutschland, Hauptsache Bürokratie.“
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch