Seit dem 1. November 2024 erlaubt das Selbstbestimmungsgesetz im besten Deutschland ever, dass jeder einmal jährlich sein Geschlecht wechseln kann. Diese Entscheidung sorgt in Frauen-Fitnessstudios, -sportvereinen und -saunen für Sorgen, da nun jeder Mann, der sich gerade mal als Frau identifiziert, dort herumspazieren kann. Der Deutsche Sauna-Bund legt für Frauen-Saunen nun fest: Penisse sollen draußen bleiben.
Dass es zu massiven Problem kommen wird, wenn per durchgeknalltem, links-grünen Handstreich hart erkämpfte Frauenschutzräume hinweggefegt werden, dass war Kritikern dieses ebenso irren wie gefährlichem woken Selbstbestimmungsrecht mehr als nur klar. Seit dem 01.11.2024 wirkt sich das Gesetz über die sogenannte „Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag (SBGG)“ nun ganz konkret in Frauen-Fitnessstudios, -sportvereinen und -saunen aus.
Bezüglich letztgenanntem Bereich – der Frauensauna – hat 1949 gegründete Deutsche Sauna-Bund nun einen Leitfaden „zum Vorgehen an der Kasse“ und „… in geschlechtsspezifischen Bereichen (z. B. Frauensauna)“ veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass – auch wenn man nun einmal im Jahr den Geschlechtereintrag unabhängig vom biologischen Geschlecht wie eine getragene Unterwäsche wechseln kann, dies nicht zu einem anderen Zutrittsrecht in geschlechtsspezifische Bereiche führt. „Zum Eintritt in diese,
insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre
Geschlechtsmerkmale entsprechend sind. Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt
und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend“, heißt es im benannten Leitfaden und erteilt unter anderem Sauna-Mitarbeiter Tipps, wie sie sich der Kasse verhalten sollen, wenn ein Wesen erscheint, dass sich gerade mal als Frau fühlt, daran aber massive Zweifel angesagt sind:
- Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes an der Kasse (wird die Person als männlich,
weiblich oder divers wahrgenommen) - Bei Zweifeln Nachfrage und Verlangen der Vorlage des Geschlechtseintrages
- Bestehen auch dann noch Zweifel, ist der Gast darauf hinzuweisen, dass für den Zugang
zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist
In geschlechtsspezifischen Bereichen z. B. Frauensauna wir Nachfolgendes empfohlen:
- Sollte erst in der Saunaanlage auffallen bzw. ein Hinweis von anderen Gästen erfolgen,
dass ein unberechtigter Zutritt geschehen ist, erfolgt unter Bezugnahme auf das
Hausrecht ein Verweis des Gastes aus dem Bereich sowie ein Erstatten des
Eintrittsentgeltes. Der Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal
nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird er aber vom Personal nicht
ausdrücklich aufgefordert. - Sollte sich der Gast weigern, die Saunaanlage zu verlassen, sind Bad- bzw. Saunaleitung
und die rechtlich vertretungsberechtigten Entscheidungsträger zu informieren. Die
Polizei ist zwecks Durchsetzens des Hausrechts anzufordern. - Die Entscheidung über das Erteilen eines über den Tag hinausgehenden Hausverbotes
erfolgt durch eine rechtlich vertretungsberechtigte Person.
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch