von Dennis Riehle
Während in Deutschland weitere Messermorde begangen werden, ist die Justiz durch die häufige Feststellung der Schuldunfähigkeit von Tätern einigermaßen frei in ihren Kapazitäten, den einfachen Bürger zu gängeln. Und so machen zahlreiche Urteile gegenüber denjenigen fassungslos, die ihr Recht auf unbehelligte Meinungsäußerung in Anspruch genommen haben – und dafür vom Staat im Zweifel sogar ins Gefängnis geschickt werden. So ergeht es auch Jan-Peter T., der wegen angeblicher Volksverhetzung aus 2019 im Vorfeld damaliger Landtagswahlen in Brandenburg zunächst mit sechs Monaten auf Bewährung bedacht wurde.
Der Vorwurf lautete, er habe sich in einem öffentlichen Medium über das Thema Migration geäußert, indem er verschiedene Zitate des ehemaligen Bundesentwicklungsministers Müller sowie Sätze aus der Presse zu einem zusammenhängenden Text aneinander reihte, um ihn sich somit nach Auffassung der Juristen zu eigen zu machen. Was tatsächlich an den einzelnen Passagen und dem neu entstandenen Werk verwerflich sein soll, geht aus dem Richterspruch nicht wirklich hervor. Schließlich handelte es sich keinesfalls um bloße Mutmaßungen, Vorurteile oder Ressentiments gegenüber einer bestimmten Ethnie, die der Beschuldigte wiedergab.
Robenträgern sauer aufgestoßen
Stattdessen formierte sich die Kundgabe eines verärgerten Deutschen, der den früheren Befürchtungen der Politik vor einer massenhaften Fluchtbewegung aus Afrika zustimmte, diese Warnung jedoch in einen Kontext aus entsprechender Berichterstattung des Ärzteblattes und anderer Quellen stellte, wonach dortige Migranten und ihre Kinder anfälliger für bestimmte psychische und Infektionskrankheiten seien – und bisweilen auch Drogen oder Wahnvorstellungen mit nach Europa importierten. Somit rezipierte der Angeklagte nachweislich belegbare Fakten, massierte sie jedoch in ihrer Verkettung zu einem Bild über Menschen aus dem südlichen Kontinent, das manch einem weltoffenen Robenträger offenbar sauer aufstieß.
Insofern wurde 2021 mit einem halben Jahr eine deutliche Strafe ausgesprochen, deren Vorläufigkeit man aber entzog, weil der Betroffene eine Restzahlung von sage und schreibe 27 Euro einen Tag zu spät überwies, durch Berufung und Revision das Ergangene nicht einfach hinnahm und mit seinem Verhalten der Renitenz angeblich Anlass zur Annahme gab, es bestehe Wiederholungsgefahr. Nach der zweiten Instanz des Landgerichts Potsdam schloss sich auch das OLG Brandenburg dieser Härte des Gesetzes an, weshalb nunmehr die Einladung zum baldigen Haftantritt für ein vermeintliches Verbrechen vor einer halben Ewigkeit im Briefkasten eintrudelte.
Eigentümliche Prioritäten
Augenscheinlich ist das Artikulieren von unangenehmen Wahrheiten in der Bundesrepublik nicht mehr nur verpönt, sondern wird immer öfter mit derjenigen Brachialität verfolgt, die eigentlich jenen zuteilwerden sollte, die in unseren Parks der Gruppenvergewaltigung anhängen – oder mit Macheten durch die Fußgängerzonen streifen. Erwartungsgemäß sieht es die dritte Gewalt anders – und vermag selbstverständlich nicht zu erkennen, dass sie mittlerweile in einer bestimmten Gesinnung agiert, eigentümliche Prioritäten setzt und augenscheinlich einen Bonus an fremdländische Aktenkundige verteilt. Mit Gerechtigkeit, Fairness und Verhältnismäßigkeit hat all das kaum noch etwas zu tun.
Und so wurde Tadel am oben genannten Entschluss kurzerhand mit ein paar Floskeln zurückgewiesen: „Maßstab (für Rechtsbeugung) kann demnach nur sein, ob sich eine Entscheidung offensichtlich als Willkürakt darstellt, weil sie von einer gängigen Rechtspraxis im extremen Maße abweicht“, lautete die Begründung dafür, am Verweis hinter Schwedische Gardinen nichts abändern zu wollen. Weiter hieß es: „Sind die Rechtswege ausgeschöpft, bleibt dem Betroffenen nur die gerichtliche Entscheidung hinzunehmen, auch wenn er sie für falsch hält“. Und so soll der einfache Mann zu Wasser und Brot anrücken, während das Hauen und Stechen auf unseren Straßen weitergeht. Und letztlich werden nur völlig Naive diese Zustände für normal halten.
Zur Quelle wechseln
Author: Kurschatten
Journalistenwatch