• 25. April 2025

Unverschuldete Notlage: Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.

Werbung
 Unverschuldete Notlage: Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.Der BGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine auf Zahlungsverzug gestützte Kündigung unwirksam wird, wenn sich der Mieter auf eine unverschuldete Notlage beruft.
Teile den Beitrag mit Freunden
Werbung