• 22. Juli 2025

Unternehmen sollen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bei Aufträgen des Bundes nach Tarif bezahlen müssen.

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Juli 22, 2025
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Laut einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen sie „tarifvertragliche Arbeitsbedingungen“ gewähren müssen, wie es in dem Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz heißt. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Über ein solches Gesetz wird seit Jahrzehnten diskutiert. Auch die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten bei der FDP nicht verwirklicht. In den Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen seit Längerem.

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„Anreiz für mehr Tarifbindung“

SEDO

Bas sagte in Berlin: „Damit noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten.“ Die SPD-Politikerin sprach von einem „Anreiz für mehr Tarifbindung“.

Bas erinnerte an das Sondervermögen Infrastruktur. „Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben.“ Dabei sei nun klar: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.“

Regierungsbeschluss für Sommer geplant

Das Tariftreuegesetz, das Bas‘ Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, soll im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wie es hieß.

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Author: [email protected]

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