Künstliche Intelligenz in der Geldwäscheprävention: Neue Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsführer ab 2025. Doch die EU-AI-Verordnung und die neue AML-Verordnung bringen Compliance Officer und Geschäftsführer 2025 in eine doppelte Haftungsverantwortung.
Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in AML-Prozesse verändert die Anforderungen an Geldwäscheprävention grundlegend. Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLR) und der AI Act treten 2025 in Kraft – und stellen insbesondere Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen.
Wer zukünftig automatisierte KI-Systeme zur Kundenidentifikation oder Transaktionsüberwachung einsetzt, muss deren Risiken regulatorisch bewerten, intern dokumentieren und nachvollziehbar prüfen – oder persönlich haften.
Neue regulatorische Anforderungen ab 2025
1. EU-AI Act: Hochrisiko-KI in der Geldwäscheprävention
2. AMLR: Verschärfte KYC-Pflichten und persönliche Haftung
3. Compliance & Haftung: Neue Führungsaufgaben in der Regulatorik
4. Handlungsempfehlungen für das Management und Compliance Officer
Fazit: Compliance braucht KI-Kompetenz – und klare Haftungsgrenzen
Ab 2025 verändert sich der Compliance-Alltag grundlegend. Die direkte Wirksamkeit der AML-Verordnung und des AI Acts verschärft die Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsleitung. Wer KI nutzt, ohne ihre Risiken zu kennen und kontrollieren zu können, gefährdet nicht nur das Unternehmen – sondern haftet persönlich.
Nur wer jetzt in Schulungen und E-Learnings für Mitarbeiter, Governance-Strukturen und Validierungsprozesse investiert, kann Haftungsrisiken wirksam begrenzen – und die Chancen der digitalen Transformation sicher nutzen.
Pressekontakt:
S+P Unternehmerforum GmbH
Achim Schulz
Telefon: 089 45242970100
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: S&P Unternehmerforum GmbH übermittelt durch news aktuell
http://ots.de/5bf0a6
Zur Quelle wechseln
Author: [email protected]