• 22. Dezember 2024

Unerwünschte Werbe-E-Mails sind als unzumutbare Belästigung einzustufen!

Unerwünschte Werbe-E-Mails sind als unzumutbare Belästigung einzustufen!Wer sich gegen die unerbetenen Botschaften wehren will, hat das Recht auf seiner Seite.
Teile den Beitrag mit Freunden