Rügen/Berlin (ots)
- Übergangsfrist für den Weiterbetrieb der LNG-Anlage auf Rügen ohne Landstromversorgung endete am 31. Juli 2025
- Wichtige Messdaten zu Luftverschmutzung und Lärm durch den Betrieb ohne Landstromversorgung hat die Genehmigungsbehörde bisher nicht vorgelegt
- DUH fordert sofortige Veröffentlichung der Messdaten und andernfalls Betriebsstopp
Die Übergangsfrist zum Weiterbetrieb des LNG-Terminals Rügen ohne Landstromversorgung ist Ende letzter Woche abgelaufen. Ursprünglich war der Betreiberfirma Deutsche Regas ein Betrieb ab 2025 nur mit Landstromversorgung gestattet worden. Für den Betrieb ohne Landstromversorgung über den 31. Juli 2025 hinaus musste der Betreiber wichtige Messdaten und Nachweise zu Luftschadstoff- und Lärmemissionen erbringen. Trotz mehrfacher Nachfragen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußerte sich die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), nicht dazu, ob ihm diese Informationen vorgelegt wurden. Die DUH fordert den zuständigen Umweltminister Till Backhaus auf, die Nachweise entweder endlich öffentlich zu machen oder – sollten sie nicht vorliegen – einen Betriebsstopp anzuordnen, bis potenzielle Auswirkungen auf Umwelt und Menschen vollständig geprüft und ausgeräumt wurden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Trotz anhaltender Lärmbeschwerden von den Menschen vor Ort schweigen sich Betreiber und Behörde aus. Es ist völlig unklar, ob der Behörde die geforderten Informationen vorliegen oder nicht. Warum beantwortet die Behörde unsere mehrfachen Nachfragen nicht? Eine Prüfung der Umweltwirkungen ist durch diese Intransparenz unmöglich. Dieser Umgang mit der betroffenen Bevölkerung ist inakzeptabel. Wir fordern die sofortige Veröffentlichung der Messdaten und Nachweise durch Betreiber und Behörde. Das LNG-Terminal darf nur weiterbetrieben werden, wenn die geforderten Messdaten vorliegen und klar ist, dass Umwelt und Menschen nicht gefährdet werden. Wir erwarten jetzt von der Behörde und Umweltminister Till Backhaus eine klare Linie: Falls die Deutsche Regas die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf es keinen Weiterbetrieb der Anlage geben.“
Hintergrund:
Ohne Stromversorgung vom Land muss das schwimmende LNG-Terminal mit Motoren auf dem Schiff betrieben werden, die Diesel oder Gas verbrennen. Welche Luftschadstoff- und Lärmbelastung dadurch entsteht, ist für eine weitere Betriebsgenehmigung zu prüfen. Deshalb war die Deutsche Regas für einen Weiterbetrieb nach dem 31. Juli 2025 verpflichtet worden, dem StALU entsprechende Nachweise vorzulegen, teilweise schon bis Ende März 2025. Seit April 2025 hat die DUH das StALU mehrfach aufgefordert, ihr die von der Deutschen Regas geforderten Nachweise zu Luft- und Lärmemissionen des Terminals vorzulegen. Die Behörde hat der DUH die relevanten Unterlagen bisher nicht zur Verfügung gestellt und sich auch nicht dazu geäußert, ob sie ihr selbst überhaupt vorliegen.
Der Betrieb des LNG-Terminals in Mukran war im April 2024 nur unter der Voraussetzung genehmigt worden, dass ab 2025 eine Landstromversorgung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erfolgt. Die Betreiberfirma Deutsche Regas verfolgt die Realisierung einer solchen Landstromversorgung allerdings offenbar bereits seit Sommer 2024 nicht mehr. Welche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit einem Betrieb ohne Landstromversorgung verbunden sind, wurde in den Genehmigungsunterlagen nach Kenntnis der DUH nicht untersucht.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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