• 19. Dezember 2024

TV-Werbepolitik für Glücksspiele in Deutschland

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Nov 16, 2024
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Die deutsche TV-Glücksspiel-Werbepolitik umfasst eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die regeln, wann und wie Glücksspielunternehmen im Fernsehen werben dürfen. Der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) spielt dabei eine zentrale Rolle. Er legt strenge Zulassungsvoraussetzungen für Betreiber fest, schränkt Werbekampagnen ein und führt besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Gruppen ein. TV-Glücksspielwerbung ist ein wichtiges Thema für die Forschung, da sie sich direkt auf das Verhalten der Zuschauer auswirkt, insbesondere im Hinblick auf Spielsucht und soziale Verantwortung. In diesem Artikel werden wir die deutsche Politik zur Glücksspielwerbung nach der Legalisierung des Glücksspiels verstehen.

Die wichtigsten Bestimmungen des staatlichen Glücksspielgesetzes (GlüStV)

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Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 legt die Grundregeln für die Regulierung des Glücksspiels in Deutschland fest. Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Bundesländer und soll ein kontrolliertes und sicheres Glücksspielwesen gewährleisten und die Spieler vor den Risiken der Spielsucht schützen. Der GlüStV gilt für alle Formen des Glücksspiels, einschließlich Sportwetten, Online-Casinos und Lotterien.

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  1. Lizenzierung: Alle Glücksspielanbieter müssen eine Lizenz der Regulierungsbehörde (GGL) besitzen, die die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen garantiert.
  2. Verantwortungsvolles Glücksspiel: Eine wichtige Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von Mechanismen zum Schutz der Spieler, wie z. B. Einzahlungslimits, die Möglichkeit der Selbstbeschränkung und Informationen über die Risiken der Spielsucht.
  3. Schutz von Minderjährigen: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Zugang zu Glücksspielen ist gewährleistet.
  4. Überwachung: Regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der Anbieter durch staatliche Behörden.

Auch die Glücksspielwerbung ist nach diesem Gesetz durch klare Regeln geregelt. Der GlüStV schränkt die Sendezeit der Werbung ein und erlaubt sie nur in den Abendstunden, wenn das Risiko, dass Minderjährige dem ausgesetzt sind, minimal ist. Darüber hinaus muss die Werbung obligatorische Warnungen vor möglicher Spielsucht enthalten und über Mechanismen des verantwortungsvollen Spielens informieren. Nur zugelassene Anbieter dürfen im Fernsehen für ihre Dienste werben, was zum Schutz der Spieler vor illegalen Anbietern beiträgt.

Verbote und Beschränkungen für Glücksspielwerbung im Fernsehen

Die Fernsehwerbung für Glücksspiele unterliegt in Deutschland strengen Verboten und Beschränkungen, die dem Schutz der Zuschauer, insbesondere Minderjähriger, dienen.

  1. An Minderjährige gerichtete Werbung ist verboten. Es ist verboten, für Glücksspiele in einer Weise zu werben, die Minderjährige anziehen könnte. Dazu gehören Beschränkungen hinsichtlich der Sendezeit und der Verwendung von Inhalten, die sich an Jugendliche richten.
  2. Verbot der Verwendung von Zeichentrickfiguren. Es ist verboten, in der Werbung Zeichentrickfiguren zu verwenden, die für Kinder und Jugendliche attraktiv sein könnten. Dies trägt dazu bei, eine unzulässige Beeinflussung junger Menschen zu vermeiden.
  3. Beschränkung der Werbezeit. Glücksspielwerbung ist nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, in der Regel nach 21:00 Uhr, um das Risiko zu verringern, dass Minderjährige sie sehen. Auch die Gesamtwerbezeit für diese Art von Werbung ist begrenzt, was dazu beiträgt, ihre Häufigkeit zu kontrollieren.
  4. Verbot der Werbung für bestimmte Arten von Glücksspielen. Bestimmte Arten von Glücksspielen, insbesondere solche, die als risikoreicher gelten (z. B. Online-Schnellspiele), unterliegen in der Fernsehwerbung strengeren Beschränkungen oder einem völligen Verbot. Damit sollen die negativen Auswirkungen solcher Spiele auf die Zuschauer verringert werden.

Überarbeitung der Politik zur Glücksspielwerbung

In diesem Jahr hat die Kommission beschlossen, die Vorschriften für das Jahr 2021 zu überprüfen. Ziel der Überprüfung ist es, herauszufinden, welche Maßnahmen sich bewährt haben, und gleichzeitig Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen vorgenommen werden können. Mehrere spezialisierte Unterauftragnehmer sind an den verschiedenen Teilen dieser Studie beteiligt. Dazu gehören das Kölner Marktforschungsunternehmen Bilendi und der Hamburger Softwareanbieter Dynata.

Darüber hinaus wird Prof. Dr. Gerhard Büringer von der TU Dresden und dem Institut für Vertragskommunikation in Berlin eine strukturierte Literaturrecherche und Inhaltsanalyse typischer Werbespots durchführen. Außerdem werden sie gemeinsam mit der Düsseldorfer Noerr Partnergesellschaft mbB die Forschungsfragen untersuchen und Handlungsempfehlungen entwickeln.

Wie wird die Werbung überprüft?

Um sicherzustellen, dass alle wissenschaftlichen Diskurse vertreten sind, wird die neue Studie von einer unabhängigen Kommission begleitet. Den Vorsitz der Kommission haben Prof. Dr. Markus Heinker, Professor für Medienwirtschaft und Medienpolitik und Dekan des Fachbereichs Medien an der Hochschule Mittwaid, und Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und Honorarprofessor an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover.

Ebenfalls Teil der GGL-Initiative ist eine gesonderte Evaluierung durch das Institut für Public Health der Universität Bremen, die die Funktionsweise des GlüStV und die Maßnahmen zum Schutz der Spieler im Rahmen des Gesetzes untersucht. Im Jahr 2023 wurde eine weitere Studie durchgeführt, die ergab, dass die Prävalenz von Glücksspielstörungen bei Personen zwischen 18 und 70 Jahren seit 2021 unverändert bei 2,4% liegt.

Die Studie wird bis 2026 fortgesetzt, wobei auch eine umfassende Evaluierung der Bestimmungen des GlüStV durchgeführt werden soll. Ziel ist es jedoch, einen neuen Werbekodex für Glücksspiele zu entwickeln, der von den Behörden der einzelnen Bundesländer beschlossen und dann in ein Bundesgesetz umgesetzt werden kann.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Glücksspielwerbung im Fernsehen sehr sorgfältig geregelt ist. Es gibt zwar viele Verbote, aber sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Nächstes Jahr werden wir die Ergebnisse der Überprüfung der Glücksspielwerbung kennen und es besteht kein Zweifel, dass einige Änderungen vorgenommen werden. Aber nur die Zeit wird zeigen, welche Art von Änderungen vorgenommen werden.

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Author: Torben Botterberg
Journalistenwatch

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