Potsdam (ots)
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Der Todesfall des 19-jährigen Fritz G. aus Ludwigsfelde wird erneut Thema im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags sein. Das erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Danny Eichelbaum (CDU), im rbb-Interview. Fritz G. wurde am 24. August 2019 tot neben den Gleisen am Bahnhof Trebbin gefunden. 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam das Ermittlungsverfahren zu seinem Tod auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen, nachdem es Kritik an der Ermittlungsarbeit gegeben hatte. Ende 2024 wurde auch dieses Verfahren wieder eingestellt. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sei kein Fremdverschulden festgestellt worden.
Danny Eichelbaum hatte sich schon 2023 als Mitglied des Rechtsausschusses mit dem Fall beschäftigt. Nach der neuerlichen Einstellung der Ermittlungen sagt er im Interview mit dem rbb: „Die Indizien sprechen dafür, dass es hier eine Fremdeinwirkung gegeben haben könnte. Wir sind es doch den Eltern schuldig, diesen tragischen Fall aufzuklären und dafür müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und wir werden deshalb dieses Thema nochmal auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses nehmen.“
Auch Erik Stohn, der Rechtsexperte der SPD-Fraktion im Landtag, schließt eine Befassung im Ausschuss nicht aus. Er will die Unterlagen sichten und sich „an den Minister wenden, damit wir da einen Schritt weiterkommen.“
In der Kritik ist die Staatsanwaltschaft Potsdam. Sie legte sich erst auf einen Suizid, dann auf einen Unglücksfall fest. Nach einer Beschwerde der Rechtsanwältin der Eltern und Recherchen des rbb ordnete der Generalstaatsanwalt 2023 eine Wiederaufnahme von Todesermittlungen an. Der Fall wurde am 9. November 2023 auch im damaligen Rechtsausschuss behandelt.
Wie Fritz G. zu Tode kam, ist bis heute nicht eindeutig aufgeklärt. Schuld daran sei u.a. auch die Polizei, die nach Einschätzung von Gutachtern der Eltern keine sorgsame Tatortarbeit geleistet habe. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens legte die Polizei dann einen dreiseitigen Maßnahmenkatalog für weitere Ermittlungen vor. Doch diese Maßnahmen wurden nach Aussage der Anwältin der Familie nur zu einem geringen Teil realisiert. Die Staatsanwaltschaft Potsdam sei „hier auf die Bremse getreten“, sagt die Rechtsanwältin dem rbb. Das würde sich aus Aktenvermerken ergeben.
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