Sechs Menschen wurden in Magdeburg ermordet. Dreihundert verletzt. Wie konnte es dazu kommen, was sind die Hintergründe des Täters, der am 20. Dezember in hohem Tempo mit einem PKW in den vielbesuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt hineinfuhr, offenbar mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen?
Seit Tagen – insbesondere nach einem aktuellen Artikel in der „Welt“ – wird eine Debatte geführt um die Einstufung des Magdeburger Terroranschlags als Tat eines Terroristen. Tatsächlich wurde der Attentäter nicht als Terrorist, sondern als Geisteskranker eingestuft, nicht der Generalbundesanwalt ermittelt, der Fall blieb bei der Magdeburger bzw. der Staatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.
Interessant in dem Zusammenhang: Reiner Haselhoff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, sprach noch am Tatort in Magdeburg davon, dass sich sicher auch der Generalbundesanwalt des Falles annehmen werde. Das ist nicht erfolgt.
Tagesschau fasste es am 21.Dezember 2024, einen Tag nach dem Anschlag, so zusammen:
„Der Generalbundesanwalt ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik und immer dann für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt. Bei möglichen Einzeltätern kann er den Fall wegen ‚besonderer Bedeutung‘ an sich ziehen.“
Noch etwas ist von Bedeutung: Wenn der Generalbundesanwalt ermittelt, dann kann er das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragen, was auch üblicherweise bei Terroranschlägen passiert. Ansonsten liegt die Ermittlungsarbeit weiter bei den Polizeien der Länder.
Von einer Übernahme durch den Generalbundesanwalt hängt zudem ab, ob für die Vernehmung des festgenommenen Attentäters der Ermittlungsrichter in Karlsruhe zuständig ist oder die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht vor Ort.
Die Bundesanwaltschaft ist für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht einer politisch motivierten Tat besteht. Aber gilt das auch, wenn der Anfangsverdacht einer religiös motivierten Tat besteht?
Am 23. Dezember, also drei Tage nach der Tat, meldeten die Medien, das der Generalbundesanwalt die Übernahme des Falls abgelehnt hat.
Die Ermittlungen zur Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt liegen auch nicht mehr bei der örtlichen Staatsanwaltschaft. Seit dem 23. Dezember leitet die Generalstaatsanwältin von Sachsen-Anhalt die Untersuchung.
Dort heißt es zur Übernahme:
„Die Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt hält die Übernahme aufgrund des Umfangs der Sache, insbesondere des hohen Ausmaßes der Rechtsgüterverletzung und der Bedeutung über die Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt hinaus, für erforderlich und geboten.“
Was ist in Magdeburg bisher passiert? Dazu erklärte Tamara Zieschang, die CDU-Innenministerin von Sachsen-Anhalt, dass aktuell 70 bis 150 Polizisten rund um die Uhr zum Beschuldigten ermittelten. Beim Landeskriminalamt sei eine Sonderkommission eingerichtet werden.
Der Täter arbeitete als Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Das bedeutet, er war während seiner Tätigkeit von Fachleuten umgeben, die tagtäglich einschätzen, ob jemand geisteskrank ist oder nicht.
Widersprüche auch in der medialen Aufarbeitung. So berichtet der MDR am 8. Januar, dass das Motiv des Täters noch Rätsel aufgebe, aber der Generalbundesanwalt habe den Fall „nicht ohne Grund“ noch vor Weihnachten abgelehnt. Das sei aber sonst, so der MDR weiter, „bei der Schwere einer politisch motivierten Tat dieses Ausmaßes (…) eigentlich üblich.“
Der MDR weiß schnell mehr:
„Klar ist nur, dass Taleb A. sehr offensichtlich kein Islamist war, sondern das glatte Gegenteil: Radikalisierungsforscher wie Hans Goldenbaum bezeichnen ihn gar als rechtsradikal und islamfeindlich.“
Aber wenn er „rechtsradikal und islamfeindlich“ gewesen sein soll, warum hat dann der Generalbundesanwalt den Fall nicht an sich gerissen? Ist er nur für islamistischen Terror zuständig?
Gestern bat Frauke Petry, die ehemalige Vorsitzende der AfD, die „Welt“ via X darum, eine Bezahlschrank wegzunehmen, der Artikel sei zu wichtig. Mal davon ab, dass es unlogisch wäre, wenn gerade die wichtigen Artikel nicht hinter Bezahlschranke wären – um was ging es Frau Petry bzw. im Artikel wirklich?
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Die „Welt“ hatte sich damit befasst, dass die Nichteinstufung als Terroranschlag und die Nichtübernahme durch den Generalbundesanwalt auch weniger finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen bedeutet.
Die Idee allerdings, dass der Generalbundesanwalt diesen Fall ablehnt, um ein paar hunderttausend Euro einzusparen, ist grotesk. Zudem sind bereits 1,1 Millionen Euro an privaten Spenden bei der Stadt Magdeburg eingegangen, von denen 20 Prozent für die Hinterbleibenden der sechs Mordopfer bereitgestellt werden sollen.
Alleine diese zusätzliche Summe deckt die Diskrepanz ab, die entstanden ist, weil der Anschlag vom Bundesanwalt nicht als terroristisch eingeordnet wurde.
Zudem hat jetzt auch Bundesjustizminister Volker Wissing erklärt, dass es keine Entschädigungsminderung geben wird, den Angehörigen werde geholfen unabhängig von der Motivation des Täters.
Es geht demnach nicht um Geld: Aber warum dann soll der Attentäter von Magdeburg ein Terrorist, sondern ein Geisteskranker sein?
Der Anschlag am Berliner Breitscheidplatz wurde 2016 noch vom Generalbundesanwalt übernommen. Damals reichte noch der Tatort „Weihnachtsmarkt“ als Grund aus, dass der Fall in Karlsruhe landete.
Auch die Berichterstattung der regierungsnahen Medien wirft mehr Fragen auf, als das Antworten gegeben werden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) etwa lässt Justus Bender zum Attentat schreiben. Ein Redakteur, der immer wieder politisch über die AfD berichtet und dazu ein Buch veröffentlicht hat.
Dieser Justus Bender hat groteske Sätze geschrieben, deren politische Motivation nicht zu überlesen ist:
„Letztlich ist nur die Wirkung der Tat klar: Tote, Verletzte und schwindendes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Das ähnelt der Wirkung von rechtsterroristischen Anschlägen.“
Nein, ein Anschlag dieser Dimension auf einen christlich geprägten Weihnachtsmarkt mit überwiegend christlich geprägten Menschen führt ganz sicher nicht hin zum rechtsextremistischen Terror.
Was die Zeitung und ihr Autor hier getan haben, verdient Abscheu und beleidigt die Opfer, die Verletzten und ihre Angehörigen. Denn die haben ein Recht darauf zu erfahren, wer ihnen das angetan hat und dürfen nicht zum Spielball der etablierten Politik und Medien gemacht werden. Die FAZ schreibt:
„Rechtsterroristen morden nicht nur, um Angst und Schrecken zu verbreiten, sondern auch, um die Behörden in Verruf zu bringen. Dieser Effekt verstärkt sich, wenn sie wahllos töten und sich als Täter nicht erklären. Das unterscheidet sie von Dschihadisten. In bekannten Terroranleitungen wird dieses Vorgehen von Neonazis empfohlen, etwa im „White Resistance Manual“. Das ist ein bekanntes Strategiepapier, auch der NSU ging so vor.“
Bereits die Schlagzeile stellt klar, in welche Richtung es gehen soll: „Was wahllose Morde bewirken können“. Aber sie sind eben genau das nicht: wahllos.
Fakt ist: Es ist den verantwortlichen Politikern und ihren Medien besonders wichtig, dass dieser Anschlag nicht als Resultat ihrer Zuwanderungspolitik gewertet wird. Einer überwiegend illegalen Zuwanderung von Millionen Muslimen.
Aber unabhängig davon, ob es sich hier um ein islamistisch motivierten Anschlag, um einen Anschlag gegen Deutsche oder um die Tat eines ausschließlich Irren handelt: Die Motivation dahinter läuft ins Leere. Denn es ist unmöglich, die täglichen Messerangriffe www.messerinszidenz.de und Vergewaltigungen – überproportional begangen von Muslimen an Deutschen – alle in der Kategorie „geistesgestört“ abzuheften. Dagegen sprechen auch die geringen Zahlen der Einweisungen dieser Straftäter in die Psychiatrien des Landes.
Der tägliche Angriff begangen aus Hass, Neid, Habgier, Lust und weil man etwa von einer deutschen Frau abgewiesen wurde, summiert sich zu einem Terrordauerzustand. Und der wird vielfach nicht einmal angezeigt. Die Dunkelziffern sind hier besonders hoch.
Gemessen an den konstant hohen Fallzahlen muss man seit bald zehn Jahren vom täglichen Terror sprechen. Von einer politisch-religiös motivierten Attentatsserie, die in ihrer Gesamtheit vom Generalbundesanwalt ermittelt werden sollte. Im Fokus der Ermittlungen muss hier die Bundesregierung stehen samt aller regierungsnahen Medien wegen Beihilfe.
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Author:
Alexander Wallasch