• 20. Februar 2025

Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein

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Feb. 18, 2025

Stuttgart (ots)

  • DUH fordert Eisenbahn-Bundesamt zu einem „befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5 von Stuttgart 21“ auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt
  • Zweites Verfahren: Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, wird die DUH noch im März neben dem Berufungsverfahren zum Stuttgarter Urteil von vergangener Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Deutschen Bahn vor, auf eine dauerhafte Kappung der Gäubahn zuzusteuern. Dies sei aus der zweitägigen Stuttgarter Gerichtsverhandlung klar hervorgegangen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 davon aus, dass die Deutsche Bahn eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen plant. Eine 11-köpfige Delegation des Staatsunternehmens kämpfte bei der Verhandlung gegen eine nur wenige Monate dauernde Abbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof an – anders als bisher behauptet und in der Planfeststellung angegeben. Folgt man der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, soll die Gäubahn unbefristet gekappt werden können.

Eine mögliche unbefristete Kappung, wie sie sich aus dem Gerichtsurteil ableitet, erachtet die DUH als rechtswidrig. Denn nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellungsbeschlüsse befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Bei der Planungsänderung, den Pfaffensteigtunnel zu bauen, anstatt die Gäubahn über die Rohrer Kurve anzuschließen, handele es sich um eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet das öffentliche Interesse.

Die DUH beantragte deshalb in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme einer neuen Streckenführung unterbunden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der aggressive Kampf der Deutschen Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um eine bedingungslose Kappung der Gäubahn ohne dafür betriebliche Gründe vorlegen zu können, macht deutlich, dass eine dauerhafte Kappung der 145 Jahre bestehenden Gäubahn geplant ist. Das Urteil des Gerichts bestätigt aber nicht nur unsere Klagebefugnis in dieser für 1,5 Millionen Anwohnern entscheidenden Rechtsfrage. Es ermöglicht uns, zusätzlich zur Berufung ein weiteres Rechtsverfahren zur Erhaltung der Gäubahn zu eröffnen. Die angesichts fehlender Finanzierung und noch nicht einmal vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen absehbare dauerhafte Kappung der europäisch bedeutsamen Bahnstrecke gefährdet das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Ich bin zuversichtlich: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn dessen Fortbetrieb und den direkten Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das neue Verfahren eröffnet uns eine weitere Möglichkeit, die Unterbrechung der Gäubahn zu verhindern. Das Eisenbahn-Bundesamt muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die deutliche Verschlechterung der Bahnanbindung über die Gäubahn untersagen.“

Dem EBA bleibt nun eine Frist von zwei Wochen zur Entscheidung über den Teilwiderruf. Noch am Abend des 17. Februar 2025 bestätigte das Bundesamt den Eingang sowie die Anhörung der DB InfraGO AG und der Stadt Stuttgart, da ein Teilwiderruf im Sinne des DUH-Antrags laut EBA in deren Rechte eingreife.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, [email protected]

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]

www.duh.de

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