Das Kabinett brachte in Berlin gleich eine mehrfache Anpassung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags auf den Weg. Außerdem sollen sich ab 2030 die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ändern. Als Nächstes wird das im Bundestag beraten.
Konkret soll der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, in diesem Jahr rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Das ist nötig, weil das Existenzminimum steuerfrei sein muss. Im kommenden Jahr soll der Freibetrag auf 12.084 Euro steigen, 2026 auf 12.336 Euro.
Entsprechend wird auch der Kinderfreibetrag in diesem Jahr um 60 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Im kommenden Jahr soll er 6.672 Euro betragen, 2026 dann 6.828 Euro. Auch die Einkommensgrenzen, ab denen höhere Steuersätze gelten, werden verschoben – mit Ausnahme der Grenze für die Reichensteuer, die mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt.
Die Bundesregierung beschloss zudem, die bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Stattdessen soll Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare aber nicht verändern.
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