• 17. April 2025

Spurensuche: Nancy Faeser verliebt in die Meinungsfreiheit

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Apr. 8, 2025

Die bisher bekannten Fakten dieses Falls sind mittlerweile bekannt und von den Neuen Medien hinreichend gewürdigt worden. Dazu muss man zunächst wissen: Eine Bewährungsstrafe bedeutet lediglich, dass man eine Strafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen muss, sondern in Freiheit leben kann. Doch eine Bewährungsstrafe ist kein Freispruch. Es handelt sich vielmehr um eine „ambulante“ Strafvollstreckung.

Hinzu kommt: Wenn der Verurteilte erneut strafbar wird, kann die Bewährungsstrafe von einem Gericht widerrufen werden und muss in einer Justizvollzugsanstalt abgesessen werden – ein Damoklesschwert also.

Bendels bzw. der „Deutschlandkurier“ hatten eine Fotomontage veröffentlicht, die Bundesinnenministerin Faeser mit einem Schild in der Hand zeigt, auf dem steht: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Wer käme hier ernsthaft auf die Idee, dass so etwas strafbar ist? Das ist klassische Satire à la Titanic oder Martin Sonneborn. Ähnliche Schärfen werden übrigens gegen AfD-Politiker tagtäglich veröffentlicht, ohne dass hier Gerichte bemüht werden.

Das Amtsgericht Bamberg sah das offenbar anders und verurteilte Bendels nach dem neuen Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach § 188 des Strafgesetzbuches (StGB), im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ genannt.

Darüber hinaus, so heißt es in verschiedenen Medien, soll sich David Bendels auch noch öffentlich bei Nancy Faeser entschuldigen.

Dazu sagt Anwalt Dirk Schmitz:

„Dieser Jurist ist wahrscheinlich ein wegen Unfähigkeit aus dem Bereich des Jugendstrafrechts entfernter Richter. Denn nur das Jugendstrafrecht sieht bei jugendlichen Straftätern (bis 21) ausdrücklich die Entschuldigung vor, nach § 15 Absatz 1, Satz 1 Nr. 2.

§ 56b StGB legt Auflagen fest. Hier ist ausdrücklich die Entschuldigung für Erwachsene nicht erwähnt. Das ist insoweit auch vernünftig, weil im Äußerungsrecht ein Widerruf – der einer Entschuldigung entspricht – bei Meinungsäußerungen (auch Beleidigungen) verfassungsrechtlich nicht vorgesehen ist. Dieser Fall wird allein schon deshalb von der nächsten Instanz aufgehoben werden. Was passiert hier? Bamberger Landrecht bricht Verfassungsrecht. Anmerkung am Rande: Bamberg war eine Hochburg der Hexenverbrennungen in Deutschland.“

Nun kann man David Bendels vorwerfen, er habe schlechte Satire gemacht. Denn viel amüsanter wäre es gewesen, wenn auf dem Schild der Fotomontage mit Faeser gestanden hätte: „Ich liebe die Meinungsfreiheit“. Aber einen sich anbietenden Gag nicht optimal ausgereizt zu haben, ist keine Straftat. Und was Bendels tatsächlich geschrieben hat, ist weit jenseits eines Gags beheimatet, jedenfalls dann, wenn es dem Herausgeber des „Deutschlandkurier“ sieben Monate Knast auf Bewährung beschert. Bewährung heißt hier: Schnauze halten, sonst dreht sich der Schlüssel im Schloss.

Apropos: Es gibt eine lustige Szene mit Nancy Faeser als Kurzclip in den sozialen Medien vom Compact-Journalisten Paul Klemm. Der läuft der Ministerin auf einem Flur hinterher und spricht sie an:

„Frau Faeser, Sie haben uns verboten. Und jetzt sind wir hier am Start. Wie fühlt sich das an?“ Als er keine Antwort bekommt, hakt er nach: „Was haben Sie eigentlich gegen die Pressefreiheit?“ Frau Faeser antwortet nun doch: „Ich habe gar nichts gegen die Pressefreiheit. Überlegen Sie sich mal, ob Sie die Grundgesetze in Deutschland wahren.“ Klemm retourniert ein amüsiertes „Gleichfalls, danke.“

Und damit sind wir direkt bei der Frage, wie es Nancy Faeser mit der Meinungsfreiheit hält. In Sachen Compact-Magazin ist die Bademantelszene der frühmorgendlichen Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer im Gedächtnis geblieben. Mitte August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht das wenige Wochen zuvor von Faeser verhängte sofortige Verbot von Compact gleich wieder kassiert und außer Vollzug gesetzt. (Eine endgültige Entscheidung über ein Verbot soll im Hauptsacheverfahren fallen.) Die Ministerin blieb im Amt.

Man kann es also so deuten, dass ein hohes Gericht das hohe Gut der Meinungsfreiheit über eine Verbotsanordnung der Ministerin gestellt hat. Aber was sagt das über das Verhältnis der Übergangsministerin zur Meinungsfreiheit aus?

Weitere gleichlautende Fragen haben sich mit Blick auf Nancy Faeser angesammelt. So hatte Faeser im Februar 2024 einen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ und „13 Maßnahmen“ vorgestellt.

Dort heißt es:

„Wenn autoritäre und rechtsextremistische Kräfte die Demokratie angreifen, sind ihre ersten Ziele oft die Justiz, die freie Presse und die demokratischen Institutionen.“

Frau Faeser definiert, wer „autoritär“ ist und wer zur freien Presse gehört?

Nancy Faeser befand damals: „Extremisten stellen nicht nur die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage. Häufig verhöhnen sie den Staat und seine Institutionen und halten sie für schwach.“ Diese Leute, so Faeser weiter, sollen „zu gesetzeskonformem Verhalten angehalten werden“.

Stichwort „Meinungsfreiheit“: Nancy Faeser kämpft nicht dafür, zu verhindern, dass den Neuen Medien von privaten Banken die Konten gekündigt werden. Sie möchte im Gegenteil „Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“. Und wer rechtsextrem ist, bestimmt die Ministerin, siehe „Compact“.

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Die Liste der Indizien, dass Ministerin Faeser ein gravierendes Problem mit der Meinungsfreiheit hat, ist noch deutlich länger. Selbst das ZDF, also eine regierungsnahe Institution, titelte in der Google-Vorschau: „Meinungsfreiheit: Kritik an Faesers Demokratieverständnis“. Die Schlagzeile lautete dann: „Faeser-Pläne: Meinungsfreiheit in Gefahr?“ Wie schmal ist der Grat von hier hinüber zur Fotomontage des Deutschlandkuriers?

Faeser erklärte damals: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Verfassungsrechtler zeigten sich im März 2024 alarmiert. Faeser negiere die Meinungsfreiheit, ihm werde um die Demokratie Angst und Bange, kritisierte etwa Volker Boehme-Neßler im ZDFheute-Interview.
Volker Boehme-Neßler sagt übrigens nicht, dass Faeser die Meinungsfreiheit hasst. Er spekuliert hier gar nicht über eine innere Bewegtheit der Ministerin, sondern stellt fest, Faeser negiere die Meinungsfreiheit, sie stehe ihr also ablehnend gegenüber. Warum, das überlässt der Verfassungsrechtler gern den Psychologen.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Einführung des Begriffs „Delegitimierung des Staates“ durch den Verfassungsschutz im Jahr 2021, die unter Faesers Amtszeit ausgebaut wurde.

Dieser Begriff wird im Verfassungsschutzbericht verwendet, um Akteure zu beobachten, die „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates erheblich beeinträchtigen“ wollen.

Mathias Brodkorb (SPD), der ehemalige Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, fühlte sich hier gar an die DDR erinnert. Dort habe es den Begriff der staatsfeindlichen Hetze gegeben, erklärte er gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner warnte (wiederum im ZDF):

„Es bestehe die Gefahr, dass pointierte und überspitzte Kritik an Politik, Staat und Regierung künftig als Delegitimierung eingestuft – und so zum Fall für den Verfassungsschutz würde.“

Rupert Scholz, ehemaliger Verteidigungsminister, nannte Faesers Ansatz „verfassungswidrig“ und sagte: „Sie delegitimiert die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates!“

Faeser delegitimiert nach Minister a.D. Scholz die Meinungsfreiheit. Warum? Weil sie sie hasst? Verhöhnt die Ministerin die Meinungsfreiheit? Fragen über Fragen.
Eine weitere wäre jene nach dem „Demokratiefördergesetz“.

Das von Faeser und Übergangs-Familienministerin Lisa Paus propagierte „Demokratiefördergesetz“ zielt darauf ab, Organisationen gegen Extremismus zu fördern, wird aber wegen seiner Unklarheit kritisiert. Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg etwa sagte dazu: „Wer die Demokratie schützen will, sollte sich selbst in den Grenzen des Grundgesetzes bewegen.“

Diese Liste der Indizien, dass Nancy Faeser ein Problem mit der Meinungsfreiheit hat, ist tatsächlich lang und kann noch fortgesetzt werden. Die Frage nach der Motivation dahinter (Machterhalt oder Hass) ist eine ganz andere.

Relativ eindeutig ist hingegen, dass Nancy Faeser mit einem Schild in der Hand „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ kaum als reale Äußerung missinterpretiert werden kann – die Satire ist offensichtlich. Der Betrachter erkennt es sofort, denn es gibt ja gar keine gesellschaftliche Gruppe, die sich aus Hass offen gegen die Meinungsfreiheit stellt. Oder doch?

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Author:
Alexander Wallasch

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