Ahrensburg (ots)
Am 26. April 2024 haben der Bundestag und der Bundesrat das sogenannte Solarpaket I verabschiedet – rechtswirksam und damit in Kraft ist es seit dem 16. Mai 2024. Dieses Gesetzespaket soll den Solarenergieausbau weiter fördern und bürokratische Hürden deutlich abbauen. Welche Bedeutung das Solarpaket I für Unternehmen und Privathaushalte haben wird, erfahren Sie hier.
Die Energiewende stellt Deutschland vor enorme Herausforderungen. Der Übergang zu erneuerbaren Energien, die Senkung von CO₂-Emissionen und die Suche nach nachhaltigen Lösungen sind drängende Themen, die nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft und die Gesellschaft im Ganzen betreffen. Insbesondere die Solarenergie birgt in diesem Zusammenhang ein großes Potenzial, bei der Erreichung der Klimaziele zu helfen. Doch der Weg dorthin ist mit einigen Hürden verbunden: Hohe Investitionskosten, eine langsame Marktdurchdringung und bürokratische Hindernisse bremsen die Entwicklung. Doch mit der Verabschiedung des sogenannten Solarpakets I am 26. April 2024 haben sich die Perspektiven spürbar verändert: Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzespaket setzt gezielt an den Schwachstellen an. Es soll den Ausbau der Solarenergie erheblich beschleunigen, indem es bürokratische Hürden merklich abbaut und die Solarstromnutzung insgesamt erleichtert. „Die Solarenergie hat längst einen festen Platz in der Energiewende erobert“, sagt Paris Freiherr von Troschke, Geschäftsführer der TH-Solar GmbH. „Das Solarpaket I ebnet nun den Weg für eine noch einfachere Solarstromnutzung.“
„Das Gesetzespaket geht mit einigen Änderungen in der deutschen Solarpolitik einher, die das Jahr 2025 zu einem entscheidenden Jahr für den deutschen Solarstrommarkt machen“, fährt der Experte für Photovoltaik fort. „Diese Änderungen betreffen sowohl den Ausbau von Photovoltaikanlagen als auch die Nutzung von Solarenergie.“ Mit der TH-Solar GmbH, einem in Norddeutschland ansässigen Solateurunternehmen, hat es sich Paris Freiherr von Troschke zur Aufgabe gemacht, Photovoltaiktechnik von der Beratung über die Planung bis hin zur Umsetzung deutschlandweit anzubieten. Die Kunden erhalten nicht nur ein Rundum-sorglos-Paket, sondern können sich auch auf höchste Transparenz, Qualität und exzellenten Service verlassen. Weil Paris Freiherr von Troschke außerdem Mitinhaber eines Großhandels für Photovoltaikkomponenten ist, kann die TH-Solar GmbH zusätzlich einen schnellen technischen Service, faire Preise und ein stets aktuelles Produktportfolio anbieten. Als zuverlässiger Ansprechpartner rund um das Thema Photovoltaik sorgt die TH-Solar GmbH so bundesweit für herausragende Kundenergebnisse.
Solardachpflicht und Steuererleichterungen
„Schon ab Januar 2025 droht den meisten Neubauten, im Falle größerer Dachsanierungen unter Umständen aber auch bestehenden Gebäuden in weiten Teilen Deutschlands eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung, insbesondere hinsichtlich Ausnahmen und regionaler Unterschiede, wird in weiteren Verordnungen konkretisiert – und obliegt grundsätzlich den Bundesländern“, berichtet Paris Freiherr von Troschke. So nehmen auch in mehreren norddeutschen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Installation von Solaranlagen an Fahrt auf: In Niedersachsen gilt etwa seit dem 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Laut § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ab 2026 erstreckt sich diese Pflicht auch auf Bestandsgebäude, sofern eine vollständige Dachsanierung erfolgt.
In Hamburg ist eine solche Verpflichtung bereits seit 2023 in Kraft – zunächst für Neubauten, ab 2025 auch für Bestandsgebäude mit wesentlichen Dachumbauten. Darüber hinaus wird ab 2027 eine Gründachpflicht für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad eingeführt. Schleswig-Holstein schreibt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden sowie bei größeren Dachsanierungen und neuen Parkplätzen ab 100 Stellplätzen vor. Eine Ausweitung auf Wohngebäude ist angedacht, jedoch sind die konkreten Details noch nicht festgelegt. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen gibt es derzeit keine verpflichtenden Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen. Allerdings plant die Landesregierung die Einführung einer Solarpflicht im Rahmen eines neuen Klimaschutzgesetzes, dessen Umsetzung noch in der Abstimmung ist.
Neben der Solardachpflicht gibt es 2025 auch steuerliche Änderungen, die den Ausbau der Photovoltaik weiter ankurbeln sollen. So können Unternehmen etwa von erweiterten Sonderabschreibungen für Solaranlagen und Speicher profitieren, was Investitionen in Solarenergie noch attraktiver macht. Und auch Privathaushalte kommen nicht zu kurz: Sie können weiterhin von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Photovoltaikanlagen profitieren. Zusätzlich bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bestehen – ein weiterer Anreiz, in Solarenergie zu investieren.
Stärkung von Balkonkraftwerken und Erweiterung der Förderprogramme
In den letzten Jahren haben Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte, mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. 2025 soll der Ausbau dieser kleinen, aber leistungsstarken Solaranlagen weiter vereinfacht werden. Ein zentrales Ziel ist es, die Installation von Stromspeichern für Balkonsolaranlagen zu fördern und die Registrierung im Marktstammdatenregister merklich unkomplizierter zu gestalten. Eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist hierfür ab sofort nicht mehr notwendig – stattdessen informiert die Bundesnetzagentur die Betreiber automatisch über das neue Balkonkraftwerk.
Zudem wurde die Installation eines Balkonkraftwerks für Mieter und Wohnungseigentümer bereits vergangenes Jahr auch hinsichtlich der Genehmigung durch andere Beteiligte vereinfacht. Demnach können WEG und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern – ein Mitspracherecht über die genaue Umsetzung haben sie aber weiterhin. Balkonkraftwerke dürfen künftig eine Gesamtleistung von bis zu zwei Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere haben, ohne dass eine aufwendige Anmeldung erforderlich ist. Dadurch soll es für Privatpersonen noch einfacher werden, ihre eigene Solarenergie zu erzeugen, von den Vorteilen der Solarstromnutzung zu profitieren und aktiv zur dezentralen Energiewende beizutragen.
Die bestehenden Förderprogramme der KfW für Solarenergie und Speichertechnologien werden durch das Solarpaket I weiterentwickelt. Geplant sind zusätzliche Anreize, die insbesondere auf eine höhere Eigenversorgung und Netzunabhängigkeit abzielen. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Solaranlagen und Stromspeicher werden weiterhin zur Verfügung stehen, um Privathaushalten und Unternehmen den Umstieg auf Solarenergie zu erleichtern. Gleichzeitig werden die Genehmigungsverfahren für größere Solaranlagen vereinfacht und die Integration von Speichern weiter vorangetrieben. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, bürokratische Hürden abzubauen, sodass der Ausbau von Photovoltaikanlagen noch schneller und reibungsloser vonstattengehen kann.
Einspeisevergütung und Direktvermarktung
Für gewerbliche Betreiber von Photovoltaikanlagen bringt das Jahr 2025 eine weitere Anpassung: Zwar wird die Einspeisevergütung für Solarstrom weiter sinken, doch gleichzeitig werden die Regelungen zur Direktvermarktung merklich flexibler gestaltet. Das Solarpaket I sieht ferner Anpassungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor: Für Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt können neue Regelungen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, indem die verpflichtende Direktvermarktung flexibilisiert wird. So können gewerbliche Betreiber ihre überschüssigen Solarstrommengen weiterhin an Netzbetreiber abgeben, ohne hohe Direktvermarktungskosten auf sich nehmen zu müssen. Diese Änderung wird die Rentabilität von Photovoltaikanlagen für Unternehmen weiter steigern, sodass ein Umstieg auf Solarenergie noch attraktiver wird.
Darüber hinaus wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ es Mietern und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern ermöglichen, Solarstrom direkt vom Dach oder aus Batteriespeichern zu nutzen – ohne den Umweg über das allgemeine Stromnetz. Bis 2030 sollen durch die genannten Maßnahmen in Deutschland insgesamt 215 Gigawatt an installierter Solarleistung erreicht werden. „Das Solarpaket I soll allen Gesellschaftsgruppen den Zugang zu Solarenergie erleichtern“, resümiert Paris Freiherr von Troschke von der TH-Solar GmbH. „Der Fokus auf Eigenversorgung und Unabhängigkeit wird durch zahlreiche Förderungen und Steuererleichterungen weiter vorangetrieben, sodass der Ausbau der Solarenergie voraussichtlich stark an Fahrt aufnehmen wird.“
Fazit: 2025 als Schlüsseljahr für die Solarenergie
Das Jahr 2025 wird ein Schlüsseljahr für die Solarenergie in Deutschland sein. Die je nach Bundesland potenziell geltende Solardachpflicht, bessere Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke und die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren sorgen dafür, dass der Ausbau der Solarenergie weiter an Tempo gewinnen wird. Sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte können von steuerlichen Erleichterungen und attraktiven Förderungen profitieren, die den Umstieg auf Solarenergie noch attraktiver machen. Das Solarpaket I wird Deutschland auf diesem Weg voraussichtlich deutlich näher an seine Vision einer klimaneutralen und dezentralen Energieversorgung bringen.
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