Das gestrige Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Arzt Walter Weber zeigt wieder einmal, dass im deutschen Rechtsstaat sämtliche Maßstäbe verloren gegangen sind. Der 80-Jährige wurde zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er während des Corona-Wahns in den Jahren 2020 und 2021 in 57 Fällen ohne Untersuchung gesundheitliche Probleme durch das Masketragen bescheinigt hatte. Als Bewährungsauflage wurde ihm zudem verboten, für die Dauer von drei Jahren Maskenatteste auszustellen. Sieben Monate lang (!) schleppte sich das Verfahren hin. Die Vorsitzende Richterin Nele Behr folgte in ihrem Urteil voll und ganz dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegenargumente der Verteidiger, die umgehend Berufung einlegten, wurden völlig ignoriert. Ihre Anträge, Hamburgs Ersten Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD) und den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Schaade, vorzuladen, um die Falschheit der Corona-Maßnahmen zu bezeugen, die spätestens durch die RKI-Akten belegt sind, wurden abgelehnt.
Weber, der die „Ärzte für Aufklärung“ mitbegründet hat, die gegen die bis heute offiziell verbreiteten Corona-Lügen ankämpfen, ließ sich von der juristischen Treibjagd auf ihn nicht einschüchtern. Noch im Gerichtssaal stellte er klar, dass er auch heute nicht anders handeln würde. Nach dem Urteil erklärte er: „Was soll ich dann Reue zeigen? Das ist aus anderen Prozessen bekannt, wo Reue erzwungen wird. Aber, wenn ich etwas für richtig halte, halte ich es für richtig.“
Reichsgerichtsurteil von 1940 als Grundlage
Mit diesem Urteil hat der Corona-Staat wieder einmal ein Exempel an einem Arzt statuiert, der seinen Hippokratischen Eid noch ernst genug genommen hat, um schwerste persönliche Konsequenzen dafür in Kauf zu nehmen. Mit seinen Attesten hat er vielen Menschen gesundheitliche Schäden erspart, während seine opportunistischen Kollegen jeden Wahnsinn mitmachten, den der Staat vorgab. Eigentlich gebühren Menschen wie Weber oder auch dem Thüringer Familienrichter Christian Dettmar die höchsten Ehren. Stattdessen werden sie öffentlich um Ruf und Karriere gebracht, indem man sie als Verbrecher brandmarkt. Bei den nächsten politisch ausgerufenen „Pandemien“ werden noch weniger Ärzte und Richter den Mut aufbringen, sich zur Wehr zu setzen. Genau solche Einschüchterungen sind das Ziel dieser Tribunale.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz wies darauf hin, dass sämtliche Urteile bezüglich sogenannter Maskenatteste, denen keine körperliche Untersuchung vorangegangen war, in der schriftlichen Begründung auf ein Urteil des Reichsgerichts von 1940 (!) zurückgehen, bei dem es um die körperliche Untersuchung von Prostituierten ging. Das ist also die Rechtsgrundlage, auf die der Corona-Staat sich bezieht, wenn er Menschen aburteilt, die Zivilcourage gegenüber seinen totalitären Tendenzen gezeigt haben. Während in anderen Ländern längst eine Aufarbeitung der Corona-Tragödie stattgefunden hat und in den USA eine Trendwende in der Einschätzung der Maßnahmen im Gange ist, die durch die Wiederwahl Donald Trumps und die Berufung des Pharma-Kritikers Robert F. Kennedy neue Dynamik gewinnen wird, gehen die Schandurteile in Deutschland weiter als sei die Welt noch dieselbe wie vor vier Jahren. (TPL)
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Author: Kurschatten
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