Berlin (ots)
Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen: Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.
Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse heute veröffentlicht wurden.
„Ob Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, entscheidet sich maßgeblich auf kommunaler Ebene. Kommunen haben die Möglichkeiten und die menschenrechtliche Verpflichtung, Bereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität inklusiv zu gestalten. Dass dies mit guter Planung und mit dem nötigen politischen Willen gelingen kann, hat unser Forschungsprojekt eindrucksvoll gezeigt“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Derzeit haben nur 41 Prozent der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern und der Kreise Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen. Das reicht bei Weitem nicht aus“, sagt Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind eine systematische Planung von Anfang an, eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung sowie eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. „Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen bei Investitionen in Barrierefreiheit. Anpassungen im Nachhinein sind allerdings sehr viel teurer, als Barrierefreiheit bei der Planung von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten von Anfang an zu berücksichtigen“, so Rohrmann weiter.
„Eine barrierefreie Infrastruktur in den Kommunen ist kein Nice-to-have. Sie erleichtert den Alltag sehr vieler Menschen vor Ort und ist Voraussetzung dafür, dass Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels besteht akuter Handlungsbedarf in den Städten und Gemeinden“, ergänzt Palleit.
„Damit Planungsprozesse nicht ins Leere laufen, ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen von Anfang an aktiv bei Entscheidungen einzubeziehen. Dies ist bislang nur in 40 Prozent der untersuchten Kommunen der Fall“, so Rohrmann. Partizipative Planungsprozesse führen nicht nur dazu, dass praxistaugliche Lösungen gefunden werden, sondern machen Demokratie erlebbar und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort.
Das Forschungsprojekt hat die planerische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen bundesweit analysiert. Die Untersuchungsergebnisse sind seit heute auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zugänglich. Wer mit der Planung und Umsetzung von Inklusion auf kommunaler Ebene betraut ist oder seine Kommune von einem solchen Vorhaben überzeugen möchte, findet hier Praxisbeispiele, rechtliche Vorgaben und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen.
WEITERE INFORMATIONEN
Praxisbeispiele, konkrete Hilfestellungen und rechtliche Vorgaben: https://www.dimr.de/un-behindertenrechtskonvention-trifft-kommune
Factsheet: Zentrale Ergebnisse des bundesweiten Forschungsprojekts „Kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ https://www.dimr.de/factsheet-kommunale-umsetzung-un-brk
„Wie Inklusion in deutschen Kommunen gelingen kann“ – Interview mit Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen, und Sabrina Prem, Deutsches Institut für Menschenrechte https://ots.de/qqwTHh
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