• 14. März 2025

So hebelt die SPD auch die geringsten Reformen in der Migrationspolitik aus: Wiesbaden sabotiert Bezahlbare für Flüchtlinge

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Feb. 10, 2025
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Wer ernsthaft glaubt, mit einer einzigen der so genannten demokratischen Parteien in Deutschland wäre auch nur eine geringe oder nur symbolische Reform der völlig aus dem Ruder gelaufenen Migrationspolitik möglich, der hat immer noch nicht verstanden, dass es ja genau darum geht, solche Reformen zu verhindern. Nichts darf die große Agenda gefährden; alles muss getan werden, zum maximalen Schaden Deutschlands, um parasitäre und kriminelle Elemente unter den vielfach illegalen Zuwanderern nicht zu sanktionieren, sondern in ihrem Treiben zu unterstützen. So wurde die Öffentlichkeit massiv über die “Bezahlkarte” getäuscht: Speziell SPD und Grüne setzen alles daran, deren Lenkungswirkung zur Bargeldreduktion zu unterlaufen.

Die Grünen organisierten teils in ihren Parteibüros “Tauschbörsen”, wo nach einer Art Hawala-System betroffene Migranten ihre Kartenguthaben zu Cash machen konnten. Die SPD geht dazu andere Wege, wie das Beispiel Wiesbaden zeigt. Die hessische Landeshauptstadt unter SPD-Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende auf den glorreichen Einfall, die Bargeldbeschränkung und damit den Sinn der Bezahlkarte über einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich aushebeln zu lassen. Die Stadt missbraucht dazu gezielt den Spielraum, den das Ministerium den Kommunen bei der Anwendung der Bezahlkarte gegeben hat.

Keinerlei Bargeldbegrenzung vorgeschrieben

Es ist anzunehmen, dass die hessische SPD-Sozialministerin Heike Hofmann bei diesem Plan eingebunden war, jedenfalls erscheint es schwer  vorstellbar, dass die Schaffung dieses Präzedenzfalles nicht im Vorfeld zwischen den Genossen Mende und Hofmann abgesprochen war, wie der AfD-Landesvorsitzende Robert Lambrou zu bedenken gab. Denn: Entgegen der irreführenden und schlicht volksverdummenden Darstellung gegenüber Presse und Öffentlichkeit, wonach “höchstens in Einzelfällen” von der Bargeldobergrenze abgewichen werden könne, enthält der Erlass des Sozialministeriums vom 20. Dezember 2024 eben überhaupt keine rechtlich bindende Begrenzung einer Bargeldfreigabe an Geflüchtete auf 50 Euro.

Im Gegenteil: Die Kommunen sind frei darin, nach eigenem Ermessen Bargeldabhebungen – auch bis zur gesamten Höhe des bewilligten Leistungsanspruchs (!) – freizugeben. Doch es kommt noch besser: Die Kommunen sind nicht einmal verpflichtet, die Bezahlkarte überhaupt einzuführen. Von einem “flächendeckenden Rollout”, wie angekündigt, kann also keine Rede sein. Lambrou: “Man muss es so klar sagen: Hier wurde die Öffentlichkeit getäuscht. Die Bezahlkarte ist in dieser Form kein Beitrag, um Migrationsanreize zu senken.” Hier müsse dringend nachgebessert werden. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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