• 25. Februar 2025

Selten so gelacht: Bußgelder in Flüchtlingsheimen für schlechtes Benehmen

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Feb. 25, 2025
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Die Zustände in vielen Flüchtlingsunterkünften sind häufig so, wie die Zustände in den Herkunftsländern der Gäste: eine Katastrophe. Vandalismus, Vernachlässigung sowie Alkohol- und Drogenkonsum verschärfen nicht nur die Situation in den, vom deutschen Steuerzahler finanzierte Unterkünfte, sondern verursachen zudem immense Kosten. Nun hat ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern eine irre Idee: Bußgelder in Flüchtlingsheimen für schlechtes Benehmen.

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In den letzten Monaten haben sowohl der Landkreis Mecklenburg-Vorpommern als auch die Betreiber von sogenannten „Flüchtlingsunterkünften“  einen deutlichen Anstieg der Verstöße festgestellt. Die Reparaturkosten drohen, den Haushalt zunehmend zu belasten, wie auch die Bild berichtete.

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Der Landkreis Vorpommern-Rügen, geführt von dem Ex-SPDler Stefan Kerth, hat eine super-duper Idee: Nachdem die Zustände in Flüchtlingsheimen stellenweise katastrophal sind, die Einwohner sich dort aufführen, wie in den Länder, von welchen sie losmigriert sind, will man nun zu harten Maßnahmen greifen, um die Verursacher zu bestrafen.

Nein, nein! Man setzt die vandalierenden, drogensüchtigen „Flüchtlinge“ nicht in einen Remigrationsflieger. So hart dann doch nicht. Herr Kerths Verwaltung will mit den Kommunalpolitikern auf Kreisebene eine neue „Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkünfte“ erarbeiten. Mit diesem „Bußgeldkatalog für Flüchtlingsheime“ soll den steigenden Kosten, die durch die entstandenen Schäden verursacht werden, „entgegengewirkt“ werden.

Der Kostenkatalog für die „unartigen“ Gäste:

Das Rauchen in den Zimmern soll demnach 50 Euro kosten, ebenso wie unsachgemäßer Energie- oder Wasserverbrauch und Alkoholkonsum. Lärmbelästigung kosten den Herrn oder Frau Flüchtling dann schon 100 Euro. Das höchste Bußgeld von 150 Euro wird unter anderem bei wiederholtem Drogenkonsum fällig.

Keine Ahnung jedoch, wie genau die Strafen eingetrieben werden sollen. Wird ein Bußgeld-Bescheid nicht bezahlt, erfolgt dann eine Mahnung an den Flüchtling? Ob das Geld dann auch von den – irgendwann dann – eingeführten Bezahlkarten abgezogen werden kann, ist ebenfalls komplett unklar. Aber super Idee!

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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